Sind falsche AGB für Onlinehändler abmahnfähig?

Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten UGP-Richtlinie) geklärt – wieder einmal zu Ungunsten der Online-Händler.

Rückblick und Diskussion
Das OLG Hamburg hat Ende 2006 noch entschieden (Beschluss vom 13.11.2006 – Az. 5 W 162/06), dass eine AGB-Klausel, die die Rechtsstellung des Kunden ersichtlich nicht verbessert, sondern verschlechtert, nicht zwingend einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen müsse. Diese Einschätzung ist jedoch auf Grund des Gebots richtlinienkonformer Auslegung des UWG am Maßstab der UGP-Richtlinie seit dem 12. Dezember 2007 nicht mehr haltbar. ….

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eBay – Versicherter Versand Hinweis abmahngefährdet

Versandhinweis führt zur Irreführung von Verbrauchern

Und wieder bietet die Rechtssprechung Abmahnern einen Grund, sich auf die Lauer zu legen. Dieses Mal steht die Angabe "versicherter Versand" im Visier, insbesondere bei auf eBay eingestellten Online-Angeboten. Diese angegebene Versendungsform stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar und ist somit abmahngefährdet. Eine weiteres, für Online-Händler wichtiges Urteil des BGH betrifft die Angabepflicht von Umsatzsteuer und Versandkosten. Vom Gesetzgeber wird verlangt, dass die Angaben zumindest auf einer Internetseite gemacht werden müssen, die "noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.", d. h. der Online-Händler muss auf jeden Fall sicher stellen, dass der Kunde die Seite mit den Pflichtangaben auch tatsächlich vor dem Bestellvorgang auffindet und passiert hat. (Quelle: ECC-Handel) Mehr Informationen zur Abmahnung finden Sie auf unserer Partner-Seite auf IT-Recht Kanzlei.

Bundesjustizministerium – Mehr Rechtssicherheit für Internet-Händler

Internet-Händler wurden in den vergangenen Monaten immer häufiger Abmahnopfer

Obwohl sie sich mit der Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums auf der sicheren Seite wähnten. Das Ministerium hat auf Proteste von Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Trusted Shops reagiert und arbeitet inzwischen an einer Verbesserung der Vorlagen. Trusted Shops hat dazu einen 35-seitigen Vorschlagskatalog erarbeitet. Erste Ergebnisse werden bereits kurz nach der Sommerpause erwartet.

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