Endlich ist es soweit. Die neue Musterbelehrung wird fertig. Mal sehen, ob sich diese nun besser eignet auch standhält. pressebox) Köln, 11.03.2008 – Shopbetreiber können aufatmen: Zum 1. April 2008 tritt eine korrigierte Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BJM) in Kraft, die ihnen endlich Rechtssicherheit bieten soll. Bei der Neuformulierung sind zahlreiche Anregungen, die von Trusted Shops zusammen mit dem DIHK und der Verbraucherkommission Baden-Württemberg vorgetragen worden sind, nun positiv umgesetzt.
Um Onlinehändler und Warenversender vor willkürlichen Abmahnungen zu schützen, hatte das BJM im Oktober letzten Jahres einen Diskussionsentwurf für eine verbesserte Muster-Widerrufsbelehrung vorgelegt und damit auf eine Initiative von Trusted Shops reagiert. Wesentliches Manko – neben dem geplanten Umfang von vier Seiten A4 – wäre jedoch die weiter bestehende Angreifbarkeit durch Gerichte gewesen. Trusted Shops hat sich daher nachdrücklich für mehr Praktikabilität und Rechtssicherheit eingesetzt. "Insbesondere wird auf die vielen Anhänge verzichtet, so dass die neue Muster-Widerrufsberehrung nun deutlich kürzer ausfällt, als zunächst geplant", erläutert Carsten Föhlisch, Justiziar der Trusted Shops GmbH. "Darüber hinaus ist vorgesehen, die Belehrung im Sommer in Gesetzesform zu fassen – somit wäre sie durch Gerichte nicht mehr angreifbar. Onlinehändler erhalten dann endlich mehr Schutz vor willkürlichen Abmahnungen, wie sie in den letzten Jahren gang und gäbe waren – oder positiv ausgedrückt: Sie dürfen zukünftig auf die Korrektheit des Musters vertrauen." aum ein anderes Thema hatte Shopbetreiber in den letzten Jahren so sehr beschäftigt wie die bisherigen Musterbelehrungen des BMJ. Gerichte erklärten das amtliche Muster für nicht rechtskonform, und Händler wurden reihenweise abgemahnt – obwohl sie das offizielle Muster verwendeten. Im Oktober 2007 schließlich reagierte das Ministerium auf die zunehmende Kritik und legte einen ersten Diskussionsentwurf für eine Neuregelung vor. Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die Änderungen einzustellen. Jedoch empfiehlt der Kölner Rechtsanwalt Rolf Becker Online-Händlern, bereits jetzt das neue Belehrungsmuster, welches auf der Website des BMJ unter www.bmj.de zum Download zur Verfügung steht, zu verwenden. Direktlink zum Download der Musterbelehrung