25.000 Onlineshop geprüft auf Onlinerecht

25.000 Onlineshop geprüft auf Onlinerecht

zahl-onlinerecht-shopbetreiber  Tausend Shopbetreiber vertrauen auf den umfangreichen Rechtsschutz des Händlerbundes

AGB, Widerrufsrecht, Button-Lösung – die Orientierung für Shopbetreiber im deutschen Paragraphen-Dschungel ist nicht immer einfach. Einige Dienstleister stehen dafür mit Rat und Tat zur Seite, so auch der Händlerbund seinen Mitgliedern. Nun wurde bereits der 25.000. Shop auf Rechtssicherheit von Händlerbund geprüft. Abhängig vom gewählten Leistungspaket erhalten Händlerbund-Mitglieder neben abmahnsicheren Rechtstexten auch eine umfassende rechtlichen Überprüfung ihrer Onlinepräsenzen sowie regelmäßige Rechtstext-Updates auf Basis aktueller Gerichtsurteile. Die Rechtstexte werden von auf IT-Recht spezialisierten Juristen individuell erstellt. „25.000 geprüfte Shops – das ist eine stolze Zahl und wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen unserer Mitglieder.“, freut sich Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbundes. „Wir wollen auch künftig unser Angebot erweitern und Online-Händlern Rechtssicherheit sowie positive Impulse für ihr Geschäft bieten“. Derzeit arbeitet der Händlerbund an einem Bewertungstool, dass Kunden und Händlern gleichzeitig eine wertvolle Ergänzung im E-Commerce bieten wird. Während User anhand von Kundenbewertungen (gehören zu den vertrauensbildenden Maßnahmen) Online-Händler schnell einschätzen können, ist es für Shopbetreiber ein effektives Marketingtool.

 

Neue Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung ab 04.08.2011

Am 26.05.2011 verabschiedete der Bundestag die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht 

So treten ab dem 04.08.2011 die Gesetzesänderungen und die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung in Kraft. Für einen Zeitraum von 3 Monaten, bis einschließlich 04.11.2011 können noch die „alten“ Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen  verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann die neuen Belehrungen angegeben werden.

Mehr zur neuen Widerrufsbelehrung und zur Rückgabebelehrung

Neue Widerrufsbelehrung für eBay Händler

 

eBay Händler aufgepasst! Es gelten neue Bestimmungen im Hinblick auf die Widerrufsfrist bei eBay Auktionen.

Der 11.Juni 2010 war für viele Online-Händler ein unruhiger Tag. Die Widerrufsbelehrung musste auf die Sekunde genau umgestellt werden. Nun fast ein Jahr später gibt es erneut Änderungen, die beachtet werden müssen. Betroffen sind hier allerdings ausschließlich Händler, die bei eBay im Auktionsformat handeln.

Entschieden hat das LG Dortmund, dass eine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist für eBay Händler nicht verwendet werden kann, wenn dem Käufer die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Bestellung bzw. Vertragsschluss in Textform zugestellt wird. Das Gericht nimmt an, dass Händler auf eBay keine Keep reading →