Trusted Shops – Abmahnungen bereiten Probleme im Online-Handel

Im Januar 2007 führte Trusted Shops eine bis dahin einmalige Umfrage zum Abmahnwesen im Internet durch

Insgesamt wurden 686 Shopbetreiber zu ihren Erfahrungen mit dem Thema Abmahnungen befragt. Jetzt legen wir die Ergebnisse der zweiten Umfrage zu diesem Thema vor. Hier finden Sie die wichtigsten Ergebnisse im Überblick und können den vollständigen Berichtsband herunterladen. Über 1.000 Online-Händler haben Erfahrungen mitgeteilt Ziel unserer zweiten Umfrage war es, zunächst ein neues Gesamtbild im Abmahnwesen zu erhalten, weswegen auch keine Einschränkung des Zeitraums der Abmahnungen vorgegeben wurde. Ein weiteres Ziel war es, mögliche Entwicklungen im Vergleich zur letzten Umfrage aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wurden speziell diejenigen Antworten ausgewertet, die sich eindeutig auf Abmahnungen aus den Jahren 2007 bis 2009 bezogen. An dieser zweiten Umfrage nahmen insgesamt 1117 Shopbetreiber teil. Davon konnten 1089 Antworten für die Auswertung genutzt werden. Die Umfrage bestand aus verschiedenen strukturierten Auswahlfragen sowie Fragen, auf die mit freiem Text in Kommentarfeldern geantwortet werden konnte. Hier die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage zu Abmahungen von Shops 1. Abmahnungen sind seltener, aber immer noch Alltag 2. Gerichte werden für Missbrauch sensibler 3. Keine großen Massenabmahner mehr am Markt 4. Falsche Widerrufsbelehrung immer noch häufigster Fehler 5. Abmahnungen bedrohen die Existenz 6. Anwälte verlangen oft zu hohe Gebühren 7. Widerstand zahlt sich immer noch aus

1. Abmahnungen sind seltener, aber immer noch Alltag Bei unserer letzten Umfrage ergab sich eine durchschnittliche Anzahl von 2,1 Abmahnungen pro Shop. Das Ergebnis unser diesjährigen Umfrage ergab, dass dieser Wert auf 1,6 gesunken ist. Das heißt aber noch nicht, dass sich der Shopbetreiber in Ruhe zurück lehnen kann. Die Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten ist noch immer enorm hoch. 2. Gerichte werden für Missbrauch sensibler Die aktuellsten Antworten unserer Umfrage zeigen, dass die Gerichte in Bezug auf Abmahnungsmissbrauch sensibler reagieren. In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse senkten die Richter in 4,73% der Fälle die angesetzten Kosten. In den Fällen im Zeitraum 2007 bis 2009 stieg dieser Anteil auf 6,25%. 3. Keine großen Massenabmahner mehr am Markt Unsere letzte Studie ergab als ein zentrales Ergebnis, dass rund 39% aller Abmahnungen durch lediglich drei unterschiedliche Abmahner ausgesprochen wurden. Diese sind mittlerweile alle nicht mehr am Markt tätig. Vielmehr hat diesmal die Wettbewerbszentrale die meisten Abmahnungen ausgesprochen, allerdings auch nur in 2,7% der Fälle. Dies ist als äußerst positiv zu bewerten, da die Wettbewerbszentrale eine Institution ist, die ausschließlich den fairen Wettbewerb und nicht wirtschaftliche Interessen verfolgt. 4. Falsche Widerrufsbelehrung immer noch häufigster Fehler Bereits bei unserer letzten Umfrage belegten Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung Platz 1 der Liste. Dies ist auch in unserer neuen Studie der Fall (mit 39%), obwohl mittlerweile das neue Muster des Bundesjustizministeriums (BMJ) in Kraft ist. Das neue Muster ist bisher nicht erfolgreich abmahnt worden. Dennoch scheinen viele Händler immer noch nicht zu wissen, dass es ein neues Muster gibt bzw. dass dieses nur ohne eigene Änderungen und Ergänzungen abmahnsicher ist. 5. Abmahnungen bedrohen die Existenz Über die Hälfte der Befragten hatten durch Abmahnungen einen Schaden von mehr als 1.500 Euro. In 36 Fällen wurden gar Schäden von 25.000 Euro und mehr angegeben. 46% (47,5% in der letzten Umfrage) der Unternehmer sahen sich durch diese Schäden in ihrer Existenz bedroht. Dabei ist jedoch die Summe der entstandenen Schäden im Vergleich zur letzten Studie angestiegen. 6. Anwälte verlangen oft zu hohe Gebühren In 18% der Fälle haben die abmahnenden Anwälte auf einen Teil ihrer ursprünglich verlangten Gebühren schon außergerichtlich auf Verlangen des Abgemahnten verzichtet. In 5% der Fälle wurden die Kosten durch das Gericht gekürzt. Diese Möglichkeit wurde gerade im letzten Jahr sehr häufig von den Richtern genutzt. 7. Widerstand zahlt sich immer noch aus In nur 12% der Fälle zahlte sich das Vorgehen gegen eine erhaltene Abmahnung nicht aus. In 20,5% der Fälle wurde die Abmahnung ganz zurückgezogen. In knapp 25% der Fälle erreichte der Abgemahnte eine Kostenreduzierung ohne Gerichtsprozess. Immerhin in 1% der Fälle hat das Gericht den Verstoß als Bagatelle eingestuft, und damit blieb auch der Abmahner auf den Kosten sitzen. Wie schon die letzte Umfrage zeigte also auch die diesjährige, dass Widerstand gegen Abmahnungen sich in den meisten Fällen auszahlt. Quelle: http://www.trustedshops.de/shop-info/download-studie-shop-abmahnungen-pdf