Versandhinweis führt zur Irreführung von Verbrauchern
Und wieder bietet die Rechtssprechung Abmahnern einen Grund, sich auf die Lauer zu legen. Dieses Mal steht die Angabe "versicherter Versand" im Visier, insbesondere bei auf eBay eingestellten Online-Angeboten. Diese angegebene Versendungsform stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar und ist somit abmahngefährdet. Eine weiteres, für Online-Händler wichtiges Urteil des BGH betrifft die Angabepflicht von Umsatzsteuer und Versandkosten. Vom Gesetzgeber wird verlangt, dass die Angaben zumindest auf einer Internetseite gemacht werden müssen, die "noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.", d. h. der Online-Händler muss auf jeden Fall sicher stellen, dass der Kunde die Seite mit den Pflichtangaben auch tatsächlich vor dem Bestellvorgang auffindet und passiert hat. (Quelle: ECC-Handel) Mehr Informationen zur Abmahnung finden Sie auf unserer Partner-Seite auf IT-Recht Kanzlei.