IT-Recht-Kanzlei entzaubert schweizerischen Abmahnverein
Derzeit mahnt ein dubioser Schweizer Verein unter dem Namen „Ehrlich währt am längsten“ massenhaft deutsche eBay-Händler ab und berechnet ihnen dafür 146,16 Euro. Wie folgt nahm die IT-Recht Kanzlei gegenüber einem Online-Portal Stellung zu der Problematik, ob der besagte Verein überhaupt berechtigt war, deutsche Unternehmen abzumahnen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Online-Forum im Artikel: „Abmahnschreiben an eBay-Mitglieder von schweizer Verein“ (Ehrlich währt am längsten).
„Es ist tatsächlich äußerst fraglich, ob der Verein hier im vorliegenden Fall überhaupt hätte abmahnen können. Dies ist nämlich nach dem § 8 UWG:
- nur Mitwettbewerbern (§ 8 III Nr.1 UWG),
- unter bestimmten Voraussetzungen rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen (§ 8 III Nr. 2 UWG) und
- so genannte „qualifizierten Einrichtungen“ (§ 8 III Nr. 3 UWG) erlaubt.
(IT-Recht-Kanzlei, München, 20.10.2006)