Rezension: Social Media Marketing und Recht

Rezension: Social Media Marketing und Recht

Alles was (Online) Recht ist

Buch Social Media Marketing und Recht… das ist ja der Wahnsinn, da bleibt einem die Luft weg. Puhhh.., so viele Seiten über das Thema Online-Recht kann man schreiben. Das ist doch klar, dass alle, die ins Onlinegeschäft, bzw. Social-Media-Marketing einsteigen wollen erstmal zurück schrecken. Oder? Naja, man steigt einfach mal ein und merkt dann erst, was alles erlaubt ist und was nicht.

Tipp: Erst informieren, dann in die Tat umsetzen. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, sich vorab Notizen dazu aufzuschreiben, damit man sich nicht verzettelt. Und sich dann auch danach zu richten, damit keine Abmahnungen ins Haus flattern.

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Grundlagen Online-Recht zu Online-Marketing in Österreich

Antworten zu E-Mails, Impressum, neuen UGB-Vorschriften, RTR-Liste, Datenschutz

Neue Medien: Die rechtlichen Vorschriften für Online-Marketing in Österreich werfen viele Fragen auf
Will man heutzutage erfolgreich – und rechtlich abgesichert – im Internet mit Online-Marketing tätig sein, gilt es, eine ganze Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, also Online-Recht zu beachten. Oder wussten Sie beispielsweise, dass das UGB auch Informationspflichten für ganz "normale" E-Mails gebracht hat? Oder dass ein Impressum mit ev. Offenlegung der "Blattlinie" (!) auf einer Website und in Newslettern gesetzlich vorgeschrieben ist? Oder dass Sie für die Analyse des Nutzerverhaltens auf Ihrer Website…

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Sind falsche AGB für Onlinehändler abmahnfähig?

Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten UGP-Richtlinie) geklärt – wieder einmal zu Ungunsten der Online-Händler.

Rückblick und Diskussion
Das OLG Hamburg hat Ende 2006 noch entschieden (Beschluss vom 13.11.2006 – Az. 5 W 162/06), dass eine AGB-Klausel, die die Rechtsstellung des Kunden ersichtlich nicht verbessert, sondern verschlechtert, nicht zwingend einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen müsse. Diese Einschätzung ist jedoch auf Grund des Gebots richtlinienkonformer Auslegung des UWG am Maßstab der UGP-Richtlinie seit dem 12. Dezember 2007 nicht mehr haltbar. ….

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