Welche Bedeutung hat das Telemediengesetz (TMG) für professionelles E-Mail Marketing und wie können Unternehmen gesetzeskonform und effektiv E-Mail Marketing einsetzen?
Kürzeste Vorlaufzeit, Effizienz wie kaum ein zweites Instrument, null Medienbrüche und detaillierte Werbeerfolgskontrollen sind die entscheidenden Vorteile des professionellen E-Mail Marketings. Daher spielt der E-Mail basierte Kundenkontakt mit Newsletter & Co. eine immer größere Rolle im Marketing-Portfolio der Unternehmen.
Um dieses Instrument effektiv einsetzen zu können, ist es unerlässlich, die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Durch das Telemediengesetz vom 1. März 2007 haben sich die gesetzlichen Grundlagen geändert. Besonders die Gestaltung der Adress- und Betreffzeile unterliegt neuen Bestimmungen, denn laut TMG darf weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Mails verschleiert werden. Demzufolge ist von einer Verschleierung oder Verheimlichung auszugehen, wenn Kopf- und Betreffzeile bewusst so gestaltet sind, dass der Empfänger vor dem Öffnen der E-Mail keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den „kommerziellen Charakter“ der E-Mail erhält.
Unzureichendes Impressum, fehlerhafte Preisangaben, mangelhafte Absenderkennzeichnungen bei E-Mails; als Online-Verkäufer können Sie sich in vielen juristischen Fallstricken verheddern und sich kostenpflichtige Abmahnungen, Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Bußgelder von bis zu 50.000 Euro einhandeln.
Um diese Probleme zu umgehen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Newsletter folgende Angaben enthalten (pressebox, Stuttgart, 26.03.2007):
- Vollständiger Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut
- Rechtsform, Sitz, Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist
- Alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
- Die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ein Link auf das Impressum der Website reicht nicht.
- Funktionierende Abmeldemöglichkeit