Neue Widerrufsbelehrung für eBay Händler

 

eBay Händler aufgepasst! Es gelten neue Bestimmungen im Hinblick auf die Widerrufsfrist bei eBay Auktionen.

Der 11.Juni 2010 war für viele Online-Händler ein unruhiger Tag. Die Widerrufsbelehrung musste auf die Sekunde genau umgestellt werden. Nun fast ein Jahr später gibt es erneut Änderungen, die beachtet werden müssen. Betroffen sind hier allerdings ausschließlich Händler, die bei eBay im Auktionsformat handeln.

Entschieden hat das LG Dortmund, dass eine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist für eBay Händler nicht verwendet werden kann, wenn dem Käufer die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Bestellung bzw. Vertragsschluss in Textform zugestellt wird. Das Gericht nimmt an, dass Händler auf eBay keine Keep reading →

RSS-Feeds sind urheberrechtlich geschützt

Da las ich doch neulich in einem Internet-Magazin einen Kurzbericht: RSS-Feeds problematisch. Wie und warum problematisch dachte ich mir? Tja und dann…. Ich kann es kaum glauben. Sobald jemand Inhalte, also auch RSS-Feeds, Keep reading →

Drohen mit Google Analytics Bußgelder?

Verhandlungen mit Google abgebrochen

Folgende Zeilen las ich heute in der FAZ:

Google hat wieder Ärger mit seinem Statistik-Dienst Analytics: Der zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) mit, er habe die Gespräche mit Google über eine zulässige Gestaltung abgebrochen.

«Was Google anbietet, reicht nicht», sagte er dem Blatt. Er moniert, dass die Software die IP-Adressen einiger Nutzer nicht anonymisiert. Google zeigte sich vom Abbruch der Gespräche überrascht – man sei darüber nicht von Caspar unterrichtet worden, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Die Software entspreche dem Datenschutz in der EU und werde sogar auf den Websites von Datenschutzbehörden eingesetzt, betonte Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter von Google Deutschland in der «FAZ»

Google hatte in den seit Ende 2009 dauernden Verhandlungen bereits Zugeständnisse gemacht. So bietet das Unternehmen eine Software an, mit der Website-Betreiber die letzten acht Ziffern von IP-Adressen anonymisieren und somit die Identifizierung einzelner Personen unmöglich machen können.

Das geht Caspar jedoch nicht weit genug. Das Add-on stehe nur für Internet Explorer, Firefox und Chrome zur Verfügung, Nutzer von Opera und Safari stünden damit außen vor, kritisierte der Datenschützer. «Rund 10 Prozent der Nutzer werden mit der Lösung nicht erreicht», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er erklärte zudem, dass auch bei Nutzern, die Widerspruch eingelegt hätten, IP-Adressen übermittelt worden seien.

Die Verantwortung für die Nutzung von Analytics liegt nicht bei Google, sondern den Website-Betreibern. Sollten die Behörden einen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen, könnte ihnen ein Bußgeld drohen. Caspar will mit den anderen Datenschützern im sogenannten Düsseldorfer Kreis erörtern, ob ein Musterverfahren Rechtssicherheit schaffen könne. Einen Alleingang der Hamburger Behörde schloss er aber aus.