Sie betreiben ein Internetforum auf Ihrer Internetseite? Dann können Sie bezüglich der Störerhaftung beim Einstellen von rechtswidrigen durch Benutzer des Forums aufatmen. Das OLG Hamburg entschied nun in einem Urteil, das die rechtswidrig eingestellten Inhalte nicht als eigene Inhalte des Forenbetreibers zu sehen, sondern lediglich fremde Inhalte nach § 10 des Telemediengesetzes, für die nur eine eingeschränkte Haftung bestehe. Aber auch eine Störerhaftung sei hier nicht gegeben, da der Forenbetreiber keine Prüfungspflicht verletzt habe, denn eine Pflicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte vor der Veröffentlichung bestehe nach Ansicht der Richter am OLG nicht. Die gesamte Urteilsbegründung können Sie hier nachlesen: bundesligaforen.de
Forenbetrieber atmen auf – neues Urteil vom OLG Hamburg
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