Alte Tarife für 01805-Rufnummern führen zu Abmahnungen

Ab 01. Januar 2007 gelten neue Tarife für alle 01805er-Nummern der Deutschen Telekom

Auf 0,14 EUR/Minute sollten nun Unternehmer ihre Werbematerialien anpassen. Andernfalls drohen durch professionelle Abmahnvereine rechtliche Abmahnungen, rät die IHK Saarland. Also nichts wie ran und auch auf Ihrer Website im Impressum die Tarifangabe ändern, falls Sie eine dieser Telefontarife nutzen. Ich persönlich finde es eher abschreckend, wenn ich eine solche Nummer im Impressum eines Shops oder Unternehmers finde. Schlimmster Fall ist die Hotline von Lexware. 1. viel zu teuer und 2. oft sind dort Mitarbeiter an der anderen Leitung nicht bestens ausgebildet. Da schau ich lieber ins Forum rein.Telefonieren zum Null-Tarife wäre schöner

Eigene Postings werden Firmenchef zum Verhängnis

Manager machen sich mit falscher Internetidentität strafbar

Die US-Börsenaufsichtsbehörde hat eine informelle Untersuchung gegen John Mackey, Geschäftsführer von Whole Foods Market, wegen seiner Online-Postings eingeleitet. Acht Jahre lang postete der Firmenboss unter einem Pseudonym in einem Yahoo-Forum und wetterte gegen die Konkurrenz, während er sein Unternehmen lobte. Dieses Phänomen wird im Englischen als „sock-puppeting“ (dt. Strumpfpuppe) bezeichnet. In den USA machen sich leitende Angestellte und Manager mit solchen Praktiken strafbar. Auch in Deutschland setzt das Wettbewerbsrecht den Möglichkeiten im Internet Grenzen. „Das fällt unter das Wettbewerbsrecht. Solche Praktiken verzerren den Wettbewerb und sind als unlautere Werbung zu bezeichnen“, erklärt Arndt-Joachim Nagel, Rechtsanwalt der IT Recht Kanzlei, im pressetext-Gespräch.
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Geschäftliche eMails – Tausende Euro Strafe drohen

Rechtsexperte: „Abmahnwesen außer Rand und Band“

Mehrere Tausend Euro Strafe – dieser Betrag schwebt weiterhin wie ein Damoklesschwert über den Köpfen von Unternehmern, die ihre geschäftlichen E-Mails immer noch nicht mit den erforderlichen Pflichtangaben versehen haben. Wie bei Geschäftsbriefen vorgeschrieben, dürfen seit Jahresbeginn auch in E-Mails Angaben zum Unternehmen, wie Name, Rechtsform, Vorstand, Handelsregisternummer und Registergericht nicht fehlen. Ist ein Unternehmen säumig und wird von einem Konkurrenten oder dem betreffenden Gericht ausgeforscht, droht in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. In Österreich kommt man aufgrund des geltenden Firmenbuchgesetzes mit 3.600 Euro Strafe etwas billiger davon. Keep reading →