Abmahnwelle droht Shobetreibern wegen Widerrufsbelehrung und AGB

Was besagt die 40-Euro-Klausel für Kunden und Shopbetreiber und wie baue ich diese ein?

Ich trau kaum meinen Augen. Schon wieder einmal wird Wortglauberei betrieben. Widerrufsbelehrung ist keine Vereinbarung und daher muss die 40-Euro-Klausel nun auch in die AGBs eingepflegt werden.Damit es als Vereinbarung gilt. Jetzt heißt es für alle: Will ich als Online-Händler diese Kosten auf den Kunden übertragen, muss ich auch AGB einpflegen.

  1. Diese Klausel kann der Shopbetreiber in der Widerrufsbelehrung und in die AGB einpflegen, wenn der Kunde die Rücksendekosten für Waren unter 40 EUR tragen soll.
  2. Der Shopbetreiber kann auf diese Klausel verzichten muss aber dann alle Rücksendekosten tragen.
  3. Folgender Wortlaut ist in die Widerrufsbelehrung einzubauen: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

Was ist wenn ich keine AGB verwende?

  1. Dann dürfen die Kosten nicht auf den Kunden übertragen werden, eben nicht über die Regelung in der Widerrufsbelehrung.
  2. Grundsätzlich wäre es für Shopbetreiber sinnvoller AGB einzusetzen, um sich auch mal selbst schützen zu können.

Was gehört anstatt der 40-Euro-Klausel in die Widerrufsbelehrung? Verwendet der Onlinehändler keine Kostentragung für den Kunden, so sollte folgender Satz eingepflegt werden: “Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.” Wie lautet der richtige Wortlaut über 40-Euro-Klausel in den AGB? (Ohne Gewähr, keine Rechtsbelehrung!) Kostentragungsvereinbarung Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“ Reicht es nicht nur die Widerrufsbelehrung in den AGB zu wiederholen? Nein, leider nicht. Die Kostenvereinbarung muss zusätzlich zur Belehrung in den AGB auftauchen, somit steht dieser Wortlaut doppelt in den AGB. Da es sich bei der Wiederrufsbelehrung "nur" um eine Belehrung handelt aber der 40-Euro-Klausel einer Vereinbarung bedarf. Vorschau: Es gibt Hoffnung für Online-Händler. Die Widerrufsbelehrung wird wahrscheinlich dieses Jahr im Gesetzt verankert – und verweist auf eine Anlage, in der ein Muster enthalten ist. Gleichzeitig wird in dieser Regelung klargestellt, dass die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenn das jeweilige Muster verwendet wird. Auch werden die Belehrungen für ebay-Verkäufer und Online-Händler vereinheitlicht und zusammengelegt. Stand 04-2009 mehr zur Widerrufsbelehrung unter http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html Shopbetreiber-Blog verwandter Artikel

Händleransturm bei Yatego wegen neuer eBay-Versandkostenregelung

St. Georgen, 17. April 2009. Ab dem 15. Juni 2009 müssen Ebay-Händler ihren Kunden in einigen Segmenten als erste Versandart einen kostenlosen Versand anbieten. Händler, die sich diesem Diktat nicht unterwerfen wollen, suchen jetzt bei der größten deutschen Shoppingmall Yatego (www.yatego.com/) nach einer Alternative. Die individuelle Mietshop-Lösung zum Festpreis und mit freier Versandkostenwahl ist momentan sehr gefragt. Bisher konnten Unternehmen bei Ebay ihre ohnehin schon geringen Margen durch die Versandkosten kompensieren“, erläutert Yatego-Geschäftsführer Stephan Peltzer. „Mit einem massiven Eingriff, wie er jetzt von Ebay geplant ist, verlieren Unternehmer natürlich diese Möglichkeit. Gewerbliche Händler, die sich in ihrer Selbständigkeit beschränkt fühlen, wandern zu anderen Vertriebskanälen ab. Auch bei Yatego können wir bereits deutlich mehr Nachfragen verzeichnen.“ „Wir möchten unseren Shopbetreibern immer optimale Möglichkeiten bieten, ihre Ware günstig und sicher zu vertreiben“, so Peltzer. „Im Gegensatz zu anderen Shoppingplattformen freuen wir uns darüber, Gebühren sogar senken zu können und Händlern optimalen wirtschaftlichen Handlungsspielraum zu ermöglichen.“ So wurden für die Yatego-Händler die iClear Gebühren neu ausgehandelt. Seit 1. April 2009 sparen sie bei der Zahlungsabwicklung über den treuhänderischen Zahlungsanbieter iclear die Transaktionsgebühren in Höhe von 30 Cent.Das ist doch schon ein sehr guter Anfang mit gesparten iClear-Transaktionskosten. Doch muss ich sagen, dass ein eigener OnlineShop doch wesentlich mehr Vorteile bietet. Peltzers Erfahrung deckt sich mit dem Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Internet World Business vom 16.4.2009. Demzufolge rechnen 64 Prozent…

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Retter in der Krise – Onlinehandel für alle

Wie von uns auch schon zu unserer Pressemeldung geschrieben, prognostiziert  auch der Marktforscher Verdict Research für die kommenden 5 Jahre weit mehr als 40 % Wachstum im Online-Handel. Ich denke dies ist nicht von der Hand zu weisen, da auch Markenhersteller einen großen Nachholbedarf im eCommerce aufzeigen.

„Dabei haben Online-Shops nach Ansicht des Marktforschers das Potential, rückläufige Umsätze im stationären IT-Handel mehr als zu kompensieren. In Großbritannien werden die Verbraucher 2009 mehr als 23 Milliarden Euro für im Internet eingekaufte Waren ausgeben, was einem Anteil von 8,6 Prozent am Gesamtumsatz des Einzelhandels entspricht, prognostiziert Verdict Consulting. Dieser Anteil soll sich bis 2012 auf 13,6 Prozent erhöhen, was einem Umsatz von knapp über 50 Milliarden Euro entsprechen würde. “ aus der channelpartner.

Dies geht aus einem Bericht hervor, welcher aktuelle Trends und zukünftige Wachstumschancen im Online-Handel durchleuchtet. In diesem Bericht geht es auch um Ausfallsicherheit, Markteinführung, Robustheit und Flexiblilität eines Shops, den dies sind eindeutige Faktoren für einen langfristigen Erfolg.
Kunden klicken sich schnell weg aus dem Shop-Angebot, wenn die Ladezeiten zu lang oder sogar TEile der Website nicht aufzurufen sind. Machen Sie deshalb häufige Test für Ihre Perfomance. Daraus resultierten im vierten Quartal 2008 knapp 160 Millionen Euro Verluste aus nicht zustande gekommenen Verkäufe.

Wie ich schon in unserer 2. Auflage darüber sprach, verschieben sich die Umsätze aus dem stationären Handel heraus in den eCommerce hinein. Damit könnte der Einzelhändler seine rückläufigen Umsätze  kompensieren und auffangen. Doch viele scheuen noch davor zurück und nutzen nicht das Potenzial des eCommerce für Ihr Unternehmen. Jetzt ist die Zeit reifer denn je, die Planung eines Online-Shops wirklich anzupacken.

Wir helfen bei der Planung, Konzeptentwicklung und Umsetzung.  Nicht lange überlegen, sondern machen!