BGH – Online-Videorekorder in der Regel illegal

Aufzeichnungen im Web verstoßen gegen Rechte der TV-Sender

Karlsruhe (pte/24.04.2009/12:50) – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag 23.04.2009, eine Entscheidung zum Thema Online-Videorekorder getroffen. Nach Ansicht der Richter ist die Aufzeichnung von TV-Programmen durch internetbasierte Videorekorder „in der Regel unzulässig“, wie es in einer Aussendung des BGH heißt. Der Klage des Fernsehsenders RTL gegen den Anbieter Shift TV http://www.shift.tv wurde damit im Grunde stattgegeben. Dennoch hob das Gericht das bisherige Urteil gegen Shift TV auf und weist die Klärung an das Berufungsgericht zurück. Als Knackpunkt für die endgültige Klärung des Rechtsstreits gilt der Grad der Automatisierung der Aufnahme.

Für das BGH ist noch nicht geklärt, ob der Betreiber des Onlinerekorders das Programm voll automatisiert aufzeichnet oder dessen Kunden die Aufnahme mit ihrem „Persönlichen Videorekorder“ starten. Aus diesem Grund konnten die Richter die urheberrechtliche Zulässigkeit der Persönlichen Videorekorder nicht abschließend beurteilen. Allerdings spielte das BGH beide Varianten juristisch durch.

Sollte die Aufzeichnung im Auftrag des Kunden erfolgen, …

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Google-Handy G1 bekommt erstes großes Update

Mobilfunk-Konkurrenz kontert mit zweitem Android-Handy HTC Magic

Wien/Berlin (pte/24.04.2009/11:25) – Der Mobilfunker T-Mobile http://www.t-mobile.com hat ein Softwareupdate für das Android-Smartphone G1 angekündigt. Mit der Aktualisierung wird auf die Geräte nun das schon seit längerem angekündigte Cupcake-Update aufgespielt. Die Firmware bringt einige neue Funktionen, eine Optimierung des Gesamtsystems und ein verbessertes Design. Android 1.5 wird den G1-Besitzern ab Mai zur Verfügung stehen. „Verteilt wird die Software ‚over the air‘ und steht jedem Kunden automatisch zur Verfügung“, wie die zuständige T-Mobile-Sprecherin Katrin Scharl gegenüber pressetext erläutert. Nach Bestätigung durch den Kunden wird das Update via mobiler Datenverbindung heruntergeladen und installiert.

Zu den Neuerungen zählt …

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Google Chrome – Massive Sicherheitslücke geschlossen

Angriffe über Domainbarriere hinaus nicht mehr möglicah

Google hat am Donnerstag das Sicherheits-Update 1.0.154.5 für den Browser Chrome veröffentlicht. Roi Saltzman von der IBM Rational Application Security Research Group http://blog.watchfire.com hat bereits am 8. April auf gravierende Sicherheitslücken hingewiesen. Die Mängel des Browsers haben domainübergreifende Scripting-Attacken ermöglicht. "Angreifer haben eine falsche Verarbeitung der URI chromehtml: gezielt ausgenützt, wenn der Aufruf mit dem Internet Explorer erfolgte", sagte Mark Larson, Google Chrome Program Manager. Die Verarbeitung von JavaScript im Internet Explorer hat dazu geführt, dass Chrome mit zwei Tabs geöffnet und der eingebettete Schadcode in einem der beiden Tabs ausgeführt wird. Dies ermöglichte aufgrund einer weiteren Schwachstelle, von Experten als Universal Cross Site Scripting (UXSS) bezeichnet, den Zugriff auf andere Domains. "Eine Cross-Site-Request-Forgery (CSRF) ist eine domain-übergreifende Aufruf-Manipulation. Cross-Site-Scripting erlaubt es Cyberkriminellen, Daten in einer Webanwendung ohne Berechtigung zu verändern", sagt Candid Wüest, Virenforscher von Symantec http://www.symantec.com.

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