Prinzipien und Technologien von Web 2.0

Web 2.0 Technologien und Beispiele

Der Begriff Web 2.0 wurde im Dezember 2003 erstmals von Eric Knorr erwähnt, in seinem Artikel "2004 – The Year of Web Services" für das Fachmagazin CIO IT-Strategie für Manager. Seitdem steht Web 2.0 als Sinnbild für eine Reihe interaktiver und kollaborativer Elemente im World Wide Web.

Web 2.0

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XING – Anhänge für Profile & Geburtstagserinnerung

XING erweitert die Anwendungsmöglichkeiten

Das führende europäische Online Business Network XING erweitert die Anwendungsmöglichkeiten für seine zahlenden Premium-Mitglieder: Mit Dateianhängen für Profile und automatischen Geburtstagserinnerungen bietet XING professionellen Netzwerkern zwei zusätzliche Möglichkeiten, die Plattform noch effektiver zu nutzen. Mit den neuen Dateianhängen für Profile ist es Premium-Mitgliedern möglich, sich und die eigene Arbeit umfassender darzustellen als je zuvor. Wer beispielsweise seine Bewerbungsmappe, Arbeitsproben oder Referenzen für potenzielle Kunden oder Arbeitgeber bereitstellen möchte, kann diese jetzt bei XING direkt im eigenen Profil einstellen. Jedes Premium-Mitglied kann drei Dateien mit jeweils bis zu zwei Megabyte hochladen. Die ebenfalls neuen…

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Xing ändert AGB

Karrierenetzwerk nimmt Änderungen auf Verbraucherschutz-Forderungen vor

Das Karrierenetzwerk Xing reagiert auf die Forderungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in sozialen Netzwerken und will diesen umgehend nachkommen. Das Unternehmen begrüße die Initiative der vzbv (Verbraucherschutzentrale Bundesverband) http://www.vzbv.de und plane, die mit der vzbv abgestimmte Weiterentwicklung der eigenen AGB bereits heute auf der eigenen Plattform einzuführen, heißt es in einer Pressemitteilung des Karrierenetzwerks. „Bei Themen wie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sehen wir uns bereits als führend und wir freuen uns, dass auch der Verbraucherschutz bei sozialen Netzwerken nun stärker im Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht“, so das Unternehmen. Jene Betreiber, die dem Schreiben der vzbv innerhalb der Frist nicht Folge leisten, müssen mit Unterlassungsklagen rechnen.

Toll, bei den großen wird erstmal eine Frist eingeräumt für die Änderungen an AGB. Bei kleinen Händlern im Internet wird sofort mit Kanonen auf Spatzen geschossen und sofort eine Unterlassungsklage rausgegeben..

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