Forenbetrieber atmen auf – neues Urteil vom OLG Hamburg

Sie betreiben ein Internetforum auf Ihrer Internetseite? Dann können Sie bezüglich der Störerhaftung beim Einstellen von rechtswidrigen durch Benutzer des Forums aufatmen. Das OLG Hamburg entschied nun in einem Urteil, das die rechtswidrig eingestellten Inhalte nicht als eigene Inhalte des Forenbetreibers zu sehen, sondern lediglich fremde Inhalte nach § 10 des Telemediengesetzes, für die nur eine eingeschränkte Haftung bestehe. Aber auch eine Störerhaftung sei hier nicht gegeben, da der Forenbetreiber keine Prüfungspflicht verletzt habe, denn eine Pflicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte vor der Veröffentlichung bestehe nach Ansicht der Richter am OLG nicht. Die gesamte Urteilsbegründung können Sie hier nachlesen: bundesligaforen.de

Teures Werben mit veralteten Preisempfehlungen

Shopbetreibern drohen Abmahnkosten in der Höhe von 800 Euro

Onlineshop-Betreiber, die mit einer ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers werben, laufen Gefahr hohe Abmahnkosten bezahlen zu müssen. Zu diesem Schluss kommt Max-Lion Keller, Rechtsanwalt der IT-Recht-Kanzlei München http://www.it-recht-kanzlei.de , im Gespräch mit pressetext. "Grundsätzlich gilt, dass ein Vergleich der eigenen Preise mit einer ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers nicht irreführend ist, wenn die unverbindliche Preisempfehlung als ehemalige, nicht mehr gültige Herstellerempfehlung kenntlich gemacht wird und früher auch tatsächlich bestanden hat", so Keller. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass die unverbindliche Preisempfehlung zur Zeit ihrer Gültigkeit vier Kriterien entspricht.

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Google Analytics – Datenschutzrechtlich noch unzulässig

Website-Betreiber und Onlineshop-Händler warten auf den Tag der Tage, an dem es endlich offiziell erlaubt ist, die eigene Website-Besucher unter die Lube nehmen zu dürfen mit Google analytics. Tun es nicht schon einige? Wie sieht es mit den PCs aus, die in Internetcafes stehen oder der Familien-PC mit dem 5 Mitglieder aus dem gleichen Haus damit sich ins Internet stürzen? Wie mit Smarthandys? Kann damit das persönliche Surfverhalten wirklich genau auf den einzelnen Nutzer bestimmt werden? Wenn doch so viele verschiedene Nutzer mit einem PC arbeiten? Es geht doch um das Persönlichkeitsrecht, habe ich schon richtig verstanden. Gut wäre eher ein besserer Schutz für Kinder im Netz… anstatt über dieses Thema ewig Gesetze zu überlegen.  Warum müssen  mal einige wieder über alles den Zeigefinger heben. Google vorhalten es würde uns kontrollieren wollen.. Wer will hier wen kontrollieren?

https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/20090123_GA_stellungnahme.pdf