Keine zwei Mahnungen vorab notwendig bei Forderungsübergabe

Die BDSG Novelle betrifft lediglich die Einmeldung von Daten an eine Wirtschaftsauskunftei.

In jüngster Zeit werden Meldungen in diversen Medien verbreitet, die sich auf das Inkrafttreten der BDSG Novelle I am 1. April 2010 beziehen. In diesen Ausführungen wird behauptet, dass vor der Übergabe einer Forderung an ein Inkassobüro zwei Mahnungen vorgeschrieben sind. Diese Meldung ist falsch!

Kunden von ETI – EuroTreuhand Inkasso GmbH müssen daher ihre Schuldner nicht 2-fach gemahnt haben, wenn Sie ETI als Inkassobüro einschalten wollen. Die Übergabe einer Forderung kann nach Fälligkeit vorgenommen werden (was im Übrigen auch sehr sinnvoll ist – je jünger die Forderung desto höher ist die Realisierungsquote).