Die BDSG Novelle betrifft lediglich die Einmeldung von Daten an eine Wirtschaftsauskunftei.
In jüngster Zeit werden Meldungen in diversen Medien verbreitet, die sich auf das Inkrafttreten der BDSG Novelle I am 1. April 2010 beziehen. In diesen Ausführungen wird behauptet, dass vor der Übergabe einer Forderung an ein Inkassobüro zwei Mahnungen vorgeschrieben sind. Diese Meldung ist falsch!
Kunden von ETI – EuroTreuhand Inkasso GmbH müssen daher ihre Schuldner nicht 2-fach gemahnt haben, wenn Sie ETI als Inkassobüro einschalten wollen. Die Übergabe einer Forderung kann nach Fälligkeit vorgenommen werden (was im Übrigen auch sehr sinnvoll ist – je jünger die Forderung desto höher ist die Realisierungsquote).