Nicht der Preis allein zählt

Vertrauen und Fairness sind wichtige Komponenten bei der Kaufentscheidung

Nicht der Preis allein zählt 5 paymorrowImmer mehr Online-Händler bieten ihren Kunden immer besseren Kundenservice. Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass Internet-Shopper ihre Kaufentscheidung nicht allein vom Preis abhängig machen. Zunehmend entscheiden Serviceangebot und Vertrauenswürdigkeit des Händlers, ob ein Kunde seinen Warenkorb durch die Kasse schiebt und den Einkauf abschließt.

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Giropay klagt Konkurrenten Sofortüberweisung.de an

Neuer Streit um Vorwurf auf Gefährdung des Sicherheit des Onlinebankings bei Sofortüberweisung

Schon lange – immer wieder gibt es Streitigkeiten zwischen Giropay/Sofortüberweisung.de. Bereits im November 2008 wehrte sich Sofortüberweisung gegen Giropays Hetzkampagne und "rufschädigenden Falschaussagen", wie es damals hieße. Giropay nannte sich damals in einem Interview von Shopanbieter.de mit Bajorat als das einzige von Banken legitimierte Online-Überweisungssystem für Bezahlen im Internet. Sofortüberweisung.de – Payment Network hielt die Aussage "von Banken legitimiert" stark irreführend, denn sofortüberweisung.de integriere weit mehr Banken als Giropay. 

Jetzt entflammt ein neuer Rechtsstreit zwischen Giropay / Sofortüberweisung…

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Neue Logos für Shopbetreiber von Sofortüberweisung

TÜV sendet Mahnungen an Shopbetreiber

In letzter Zeit sind einige Shopbetreiber-Kunden von Sofortüberweisung wegen der Verwendung des TÜV-Logos abgemahnt worden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingeweisen, dass bei der Verwendung der freigegeben Logos von Sofortüberweisungslogo in Verbindung mit TÜV-Logo, nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass Sie als Shopbetreiber ein eigenes TÜV-Logo besitzten. Es muss deutlich werden, dass es sich um ein TÜV-Logo der Payment Network AG bzw für das Produkt sofortüberweisung.de handelt. Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit bei der Verwendung des Logos muss jeder Shopbetreiber selber überprüfen. Sofortüberweisung kann auch keine Rechtsberatung übernehmen. Die Abmahnungsfälle waren teilweise so gelagert, dass das Logo sehr exponiert und ohne Zusammenhang zum Zahlungsmittel verwendet wurde. Da grundsätzlich eine exponierte Verwendung des Logos auch im Sinne von Sofortüberweisung ist, wurde das zur Verfügung gestellte Logo noch einmal überarbeitet. Dadurch soll verhindert werden, dass bei Verwendung des Logos außerhalb des Zahlungsbereichs der Eindruck entsteht, es würde sich um ein TÜV-Logo des Shopbetreibers handeln. Bitte verwenden Sie als Shopbetreiber die Logo wie von sofortüberweisung vorgeschlagen. Die neuen Logos finden Sie auf der Seite von Sofortüberweisung.