TÜV sendet Mahnungen an Shopbetreiber
In letzter Zeit sind einige Shopbetreiber-Kunden von Sofortüberweisung wegen der Verwendung des TÜV-Logos abgemahnt worden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingeweisen, dass bei der Verwendung der freigegeben Logos von Sofortüberweisungslogo in Verbindung mit TÜV-Logo, nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass Sie als Shopbetreiber ein eigenes TÜV-Logo besitzten. Es muss deutlich werden, dass es sich um ein TÜV-Logo der Payment Network AG bzw für das Produkt sofortüberweisung.de handelt. Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit bei der Verwendung des Logos muss jeder Shopbetreiber selber überprüfen. Sofortüberweisung kann auch keine Rechtsberatung übernehmen. Die Abmahnungsfälle waren teilweise so gelagert, dass das Logo sehr exponiert und ohne Zusammenhang zum Zahlungsmittel verwendet wurde. Da grundsätzlich eine exponierte Verwendung des Logos auch im Sinne von Sofortüberweisung ist, wurde das zur Verfügung gestellte Logo noch einmal überarbeitet. Dadurch soll verhindert werden, dass bei Verwendung des Logos außerhalb des Zahlungsbereichs der Eindruck entsteht, es würde sich um ein TÜV-Logo des Shopbetreibers handeln. Bitte verwenden Sie als Shopbetreiber die Logo wie von sofortüberweisung vorgeschlagen. Die neuen Logos finden Sie auf der Seite von Sofortüberweisung.