BVDW bietet Praxisleitfaden zu Rechtsfallen für Online-Shops
Immer wieder sind vor allem kleinere und mittlere Online-Händler Adressaten von Abmahnungen. So haben unlängst zahlreiche mittelständische Elektronikhändler mit dem Hinweis auf das Wettbewerbsrecht Abmahnungen für verschiedene, teils kaum wahrnehmbare Verfehlungen auf ihren Webseiten erhalten. Initiatoren dieser neuerlichen Welle von Abmahnungen sind verschiedene MediaMärkte, stets vertreten durch den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, einst sogar Testimonial von MediaMarkt.
Die Experten der Fachgruppe E-Commerce, die sich seit Jahren für eine Professionalisierung des Online-Handels einsetzen, bieten mit entsprechenden Maßnahmenkatalogen und Rechtsinformationen Schutz vor Abmahnungen. Im konkreten Fall weist der BVDW zwar darauf hin, dass eine Professionalisierung bei Online-Shops im rechtlichen Bereich grundsätzlich befürwortet wird, dass die Verhältnismäßigkeit in einzelnen Abmahnfällen jedoch angezweifelt werden darf. Auch befürchten die E-Commerce-Experten des BVDW, dass der Schaden für den Gesamtkonzern MediaMarkt in der öffentlichen Wahrnehmung größer ist als der Nutzen, den man sich von der Abmahnwelle verspricht.
„Von jedem Shopbetreiber muss erwartet werden, dass er die rechtlichen Vorgaben korrekt umsetzt“, kommentiert Roland Fesenmayr (OXID eSales GmbH), Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im BVDW. „Ob sich Mediamarkt mit der neuerlichen Abmahnwelle in der öffentlichen Wahrnehmung einen Gefallen tut, darf stark angezweifelt werden.“ Im Zeitalter von Web 2.0 würden derartige Vorfälle von Multiplikatoren in sozialen Netzwerken aufgegriffen und entsprechend kommentiert. Inzwischen, so der E-Commerce-Experte weiter, sei hier schon zu beobachten, dass nicht nur die Vielzahl der kleineren und mittleren Online-Händler negativ auf den Vorfall reagiere, auch potentielle Mediamarkt-Kunden würden die Praxis des Konzerns in Frage stellen. Seiner Auffassung nach unterschätze das Unternehmen diese Entwicklung oder sie würde billigend in Kauf genommen. Die Abmahnungen seien indes ein weiterer Beweis für die Anfälligkeit und Angreifbarkeit insbesondere der kleineren Shops.
Praxisleitfaden schützt vor Rechtsfallen
„Eine der zentralen Aufgaben der Fachgruppe E-Commerce ist es, die Professionalisierung des Online-Handels in Deutschland voran zu treiben. Um im konkreten Fall Hilfe anzubieten, haben wir einen Praxisleitfaden entwickelt, mit dem Online-Händler die grundlegende Rechtskonformität ihrer Shops überprüfen können“, weist BVDW-Gesamtvorstand Roland Fesenmayr auf die Hilfestellung durch die Fachgruppe hin. So beinhaltet der Leitfaden Hinweise und Grundsatzurteile und soll so den Online-Händlern helfen, wesentliche „Rechtsklippen“ zu umschiffen. Erstellt wurde der Leitfaden durch Mitglieder der Fachgruppe E-Commerce und BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs, zu dessen Aufgaben u.a. die Zusammenstellung und Berichterstattung relevanter Gesetzesänderungen und Urteile für den E-Commerce-Markt zählt.
„Gerade die mittleren und kleinen Online-Händler sparen häufig am falschen Ende“, so Jan Pohle (TaylorWessing), stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe. „Die notwendigen rechtlichen Fragestellungen lassen sich über den BVDW oder kompetente Rechtsberater in Erfahrung bringen und mit einem angemessenen, finanziellen Aufwand überprüfen. Wer sich mit dem nötigen Know-How und Rüstzeug ausstatten will, dem bleibt nur, sich mit Hilfe des BVDW als Branchenverband oder anderer kompetenter Stellen abzusichern, um bei künftigen Abmahnwellen nicht wieder zur Zielscheibe zu werden und so möglicherweise am falschen Ende gespart zu haben“, so Jan Pohle weiter.
Seiner Auffassung nach sind Abmahnungen zwar an sich ein juristisch legitimes Mittel, um für Wettbewerbsgleichheit und -fairness zu sorgen, es sei jedoch zu hinterfragen, ob sie im im jeweiligen Fall in einem angemessenen Rahmen eingesetzt worden seien (Pressebox, Düsseldorf, 27.11.2006).