Datensicherung ist Chefsache

Datenschutz, Datensicherung und Datenrettung

Datensicherung ist Chefsache 5 datensicherungDie Pflicht zur Datensicherung ist eine allgemeine Pflicht, für die jeder Geschäftsführer und Inhaber zuständig ist. Sie leitet sich ab aus dem § 91 Akt. 2 AktG. Dieses Gesetz regelt die Pflichten, die die Führung von Aktiengesellschaften betreffen. Nach den allgemein geltenden Prinzipien, gelten diese für jegliche Unternehmensform, egal ob GmbH, Personengesellschaft, UG oder Einzelunternehmen. Demzufolge haftet die Führung eines Unternehmens also im Grundsatz immer nach den Grundsätzen, die für die Führung einer Aktiengesellschaft gelten.

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Drohen mit Google Analytics Bußgelder?

Verhandlungen mit Google abgebrochen

Folgende Zeilen las ich heute in der FAZ:

Google hat wieder Ärger mit seinem Statistik-Dienst Analytics: Der zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) mit, er habe die Gespräche mit Google über eine zulässige Gestaltung abgebrochen.

«Was Google anbietet, reicht nicht», sagte er dem Blatt. Er moniert, dass die Software die IP-Adressen einiger Nutzer nicht anonymisiert. Google zeigte sich vom Abbruch der Gespräche überrascht – man sei darüber nicht von Caspar unterrichtet worden, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Die Software entspreche dem Datenschutz in der EU und werde sogar auf den Websites von Datenschutzbehörden eingesetzt, betonte Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter von Google Deutschland in der «FAZ»

Google hatte in den seit Ende 2009 dauernden Verhandlungen bereits Zugeständnisse gemacht. So bietet das Unternehmen eine Software an, mit der Website-Betreiber die letzten acht Ziffern von IP-Adressen anonymisieren und somit die Identifizierung einzelner Personen unmöglich machen können.

Das geht Caspar jedoch nicht weit genug. Das Add-on stehe nur für Internet Explorer, Firefox und Chrome zur Verfügung, Nutzer von Opera und Safari stünden damit außen vor, kritisierte der Datenschützer. «Rund 10 Prozent der Nutzer werden mit der Lösung nicht erreicht», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er erklärte zudem, dass auch bei Nutzern, die Widerspruch eingelegt hätten, IP-Adressen übermittelt worden seien.

Die Verantwortung für die Nutzung von Analytics liegt nicht bei Google, sondern den Website-Betreibern. Sollten die Behörden einen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen, könnte ihnen ein Bußgeld drohen. Caspar will mit den anderen Datenschützern im sogenannten Düsseldorfer Kreis erörtern, ob ein Musterverfahren Rechtssicherheit schaffen könne. Einen Alleingang der Hamburger Behörde schloss er aber aus.

Webtrekk: Webanalyse-Software Q3 erhält TÜV Zertifikat

Offizielles Zertifikat für vorbildlichen Datenschutz

Prüfsiegel – Geprüfter Datenschutz – belegt Datenschutzkonformität und Sicherheit

webtrekk Webanalyse

Die Berliner Webtrekk GmbH erhält für ihr Webanalyse-Tool Webtrekk Q3 das Siegel für "Geprüften Datenschutz" des TÜV Saarland. Als eines der ersten Webanalyse-Unternehmen überhaupt hat sich Webtrekk der freiwilligen Überprüfung durch den TÜV, der maßgeblichen deutschen Institution für technische Sicherheitskontrollen unterzogen, um Qualität und Datenschutzkonformität von Webtrekk Q3 gegenüber seinen Kunden und der Öffentlichkeit nachzuweisen. Damit unterstreicht das innovative Unternehmen nicht nur seine Vorreiterrolle im Bereich der technologischen Entwicklung, sondern auch hinsichtlich seiner Sicherheitsstandards und des Datenschutzes.

  • Webanalyse: Sicherheit steht ganz oben
  • Webanalyse mit Webtrekk und der Schutz der Privatsphäre schließen einander nicht aus
  • Webtrekk schafft Vertrauen

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