Unvollständige Preisauszeichnungen, fehlende Informationen, unzulässige Vertragsklauseln
Die deutschen Onlineshops missachten – meist aus Unwissenheit – die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherrechte. Das hat eine aktuelle Studie des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops jetzt ergeben. Kein einziger überprüfter Shop erfüllte auf Anhieb alle notwendigen Kriterien.
Im Zeitraum von Januar bis Mai 2006 hat Trusted Shops 294 Onlinehändler untersucht, die sich für das Gütesiegel beworben haben. Um die Hauptfehler zu identifizieren, wurden die über 100 Einzelkriterien, die Trusted Shops bei einer Zertifizierung anlegt, in 15 Kategorien klassifiziert. Das Ergebnis: Die meisten Shops machen nicht nur einen Fehler, sondern verstoßen gleich gegen eine ganze Reihe von Bestimmungen.
Dies liege aber in den wenigsten Fällen an einem bewusst fahrlässigen Umgang mit dem Verbraucherschutz, sondern zahlreiche Vorschriften seien für juristische Laien völlig unverständlich formuliert, sagt Jean-Marc Noél, Geschäftsführer von Trusted Shops. So werde z.B. die gesetzlich vorgeschriebene Information über die Speicherung des Vertragstextes seit ihrer Einführung im Jahr 2001 konstant zu 85 Prozent nicht oder falsch umgesetzt. „Die Gesetze sind hier schlichtweg zu kompliziert“, so Noél. Auch sei es bei einigen Shopsystemen technisch nicht möglich, die Lieferzeiten oder Hinweise auf Versandkosten direkt beim Produkt zu platzieren.
Viele Mängel bei Lieferzeiten und Widerrufsrecht
Häufigster Fehler waren unzureichende Hinweise zu Lieferzeiten. Laut einem BGH-Urteil aus dem April 2005 muss der Verbraucher an jedem einzelnen Produkt eines Internet-Versandhändlers erkennen können, ob die Lieferung umgehend erfolgt oder mehrere Tage beansprucht (AZ: I ZR 314/02). 92 Prozent der Shops verstießen gegen diese Auflage. Fast ebenso häufig (91 Prozent) waren unvollständige oder mangelhafte Informationen nach Vertragsabschluss. So fehlen beispielsweise in den E-Mails oder Lieferscheinen, die der Verbraucher nach Bestelleingang erhält, häufig die vorgeschriebenen Hinweise zum Widerrufsrecht.
Fehlerhafte Widerrufsregelungen und Preisangaben können teuer werden
Insgesamt scheint das Widerrufsrecht besonders viele Tücken zu enthalten: 74 Prozent verwendeten unzulässige Passagen, die das Recht einschränken oder anderweitig eigenmächtig auslegen. Gerade diese häufigen Fehler haben in der Vergangenheit zahlreiche Shops genutzt, um unliebsame Konkurrenten abzumahnen. Bereits drei Abmahnwellen trafen hunderte von Shop-Betreibern, die nicht in unmittelbarer Nähe von Preisangaben darauf hinwiesen, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist und ob Versandkosten anfallen. In 60 Prozent der Fälle fehlt ein Hinweis auf diese wichtigen Verbraucherrechte im Bestellverlauf, sondern ist nur versteckt im Kleingedruckten enthalten. Der Verbraucher bleibt so über seine Rechte im Unklaren
Unverständliche Gesetze überfordern Betreiber
Bei allen Verstößen verfolgen die allermeisten Onlinehändler keineswegs das Ziel, sich einen unzulässigen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen, sondern zahlreiche Vorschriften seien für juristische Laien völlig unverständlich formuliert, sagt Jean-Marc Noél, Geschäftsführer von Trusted Shops. So werde z.B. die gesetzlich vorgeschriebene Information über die Speicherung des Vertragstextes seit ihrer Einführung im Jahr 2001 konstant zu 85 Prozent nicht oder falsch umgesetzt. „Die Gesetze sind hier schlichtweg zu kompliziert“, so Noél.
Schwachstellen bei Datenschutz-Informationen und AGB-Klauseln
Auch der Informationsfluss beim Thema Datenschutz ist alles andere als optimal: Mehr als drei Viertel der überprüften Onlineshops machen hier Fehler. Weit oben auf der Mängelliste von Trusted Shops stehen außerdem ungenügende Informationen zu Versandkosten oder Zöllen beim Auslandsversand (79 Prozent), widersprüchliche Angaben zum Vertragsabschluss (80 Prozent) und unzulässige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
17 Prozent scheitern auch beim zweiten Anlauf
Alle überprüften Shops haben die Gelegenheit, die Mängel zu beheben, damit sie das Gütesiegel Trusted Shops erhalten können. Jedoch scheitern 17 Prozent der Händler trotz umfangreicher Hilfestellungen an den strengen Auflagen. Die anderen haben ihre Verbraucherfreundlichkeit nachgewiesen und dürfen online mit dem Siegel werben (Trusted Shops, Köln, 22.06.2006).