Der Soli muss weg!
auf der website www.steuerzahler.de gefunden:
Der Bund der Steuerzahler bekräftigt seine Forderung nach der sofortigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Nach Art. 106 des Grundgesetzes kann der Bund einen Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe einführen. In den 90er Jahren mag die „Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands“ als Zweck berechtigt gewesen sein. Doch nicht mehr im Jahr 2007. Der Soli soll als Ergänzungsabgabe so genannte Bedarfsspitzen des Bundes ausgleichen. Daraus folgt, dass der Soli nur befristet erhoben werden darf.