osCommerce – Onlineshops aufbauen und verwalten

osCommerce Buch von David Mercer

Mit diesem Buch lernen Sie, wie Sie mit osCommerce einen Online-Shop aufsetzen, betreiben und verwalten. Von der Installation und Konfiguration über das Füllen mit Produktdaten, von der Bezahlung und Auslieferung Ihrer Waren bis hin zu Sicherheitsfragen und dem weiteren Ausbau Ihres Online-Geschäfts ist Ihnen dieses Buch auf jedem Schritt Ihres Weges als Online-Händler ein praxisnaher Leitfaden. Die ausgewiesene osCommerce-Expertin Monika Mathé hat als Co-Autorin der deutschen Übersetzung den Buchinhalt detailliert an die im deutschsprachigen Raum gängigen Kauf- und Verkaufsrichtlinien und -Gewohnheiten angepasst.

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Der Online Shop – Handbuch für Existenzgründer

Buchtipp: Der Online Shop - Handbuch für ExistenzgründerSelbstständig machen? Mit einem eigenen Online-Shop? So geht’s: Das Buch erklärt Ihnen ausführlich, wie Sie zum erfolgreichen Kleinunternehmer im werden. Von den betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Existenzgründung, Businessplan, Controlling, Büroorganisation) über die technische Abwicklung (IT-Sicherheit, Software-Übersicht, ePayment-Systeme, Versandlösungen) bis zur optimalen Webseiten-Gestaltung, effektivem Suchmaschinenmarketing, Strategien zur Kundengewinnung und – ganz wichtig – Rechtsgrundlagen und aktuelle Gesetzgebung. So rollt der Rubel im Online-Handel! Die Buch-CD ist randvoll mit nützlicher Software und Programm-Erweiterungen: so u.a. verschiedene Shop-Systeme, HTML-Editor, FTP-Client, Packprogramme, Bildbearbeitungs- und Bildverwaltungs-Programme, verschiedene Internet-, Datenbank-, Sicherheits- und Business-Tools, Musterformulare. Keep reading →

eMail-Anfragen zur Aufnahme in Verteiler keine Belästigung

Wer bei potentiellen Partnern per E-Mail nachfragen will, ob diese in seinen Internet-Verteiler aufgenommen werden möchten, kann dies ohne rechtliche Bedenken tun. Allerdings nur, wenn er sich dabei des so genannten Double-Opt-In-Verfahrens bedient, betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Bei dieser Prozedur muss das Angebot nicht extra abgelehnt werden, sondern schon einfaches Nichtbeachten führt automatisch dazu, dass keine weitere Zusendung unerwünschter E-Mails erfolgt. Das Amtsgericht München (Az. 161 C 29330/06) hat jetzt einem Bayern die einstweilige Verfügung versagt, mit der er gegen den Absender solcher E-Mails vorgehen wollte.

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