Deutsches Patent- und Markenamt weist Vorwürfe zurück
Angesichts jüngster Rekorderlöse für generische .eu-Domains sehen sich Kritiker des Vergabeverfahrens nun in ihren Befürchtungen bestätigt. Besonders die während der ersten Sunrise-Phase zugesprochenen Domains, die Inhabern einer nationalen, europäischen oder internationalen Marke mit Sitz in einem EU-Staat vorbehalten waren, geben weiterhin Anlass zu heftiger Kritik. Allein zwei dieser generischen Domains – hotels.eu und shopping.eu – waren laut Auskunft der Domain-Plattform Sedo einem Käufer insgesamt 400.000 Euro wert. Kritisiert wird vor allem, dass den ursprünglichen Inhabern die Domains aufgrund von absurden Wortmarken zugesprochen wurden.
Wie aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts ersichtlich, wurde beispielsweise die für die Sunrise-Vergabe notwendige Marke „HOTELS“ in den Klassen „Ausgestopfte Vögel“ und „Futtertröge“ im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis registriert. Die daraus resultierende Domain hotels.eu brachte dem ursprünglichen Inhaber schließlich rund 250.000 Euro ein. Die generische Domain shopping.eu, die immerhin noch 150.000 Euro wert war, geht wiederum auf die Registrierung der Wortmarke „SHopping“ (sic!) in der Warenklasse „Topflappen“ zurück.
Als besonders brisantes Detail am Rande gilt, dass der Inhaber der „HOTELS“-Marke auch als Markeninhaber einer Reihe von anderen Wortmarken wie „COMPuter“ (Klassen: „Äxte“, „Zahnstocher“), „SPORTS“ (Klassen: „Zündgeräte“, „Beton, Kies, Zement“ etc.) oder „HEALTH“ (Klassen: „Kleine Äxte“, „Zimmeraquarien“) aufscheint und aufgrund dieser Tatsache unter anderem auch die begehrten generischen Domainentsprechungen computer.eu, sports.eu und health.eu zuerteilt bekam.
Bei der unter Beschuss stehenden .eu-Domainvergabe-Stelle Eurid kann man die geäußerte Kritik zum Teil nachvollziehen, weist diese aber dennoch mit Nachdruck zurück. „Ich weiß nicht, wie wir es anders machen hätten können“, meint Eurid-Sprecher Patrik Linden gegenüber pressetext. Dass Domain-Antragssteller eine Reihe von absurd anmutenden Wortmarken offenbar nur schützen ließen, um die begehrtesten generischen Domains abzustauben, ist Linden zufolge kein Argument. „In den 25 EU-Staaten gibt es 25 unterschiedliche Markengesetze. Wir können diese ja nicht einfach aushebeln und die innerhalb der Staaten legal erteilten Markenrechte übergehen“, verweist Linden auf die bestehende Gesetzeslage in den jeweiligen Mitgliedstaaten.
Das Deutsche Patent- und Markenamt wiederum weist auf Anfrage von pressetext ebenfalls jegliche Mitverantwortung an der skurrilen Vergabe-Situation von sich. „Grundsätzlich kann unter Berücksichtigung des Markengesetzes jedes Wort als Wortmarke für bestimmte Waren- oder Dienstleistungsklassen eingetragen werden“, meint Christine Scheumann von der Auskunftsstelle des DPMA. Vonseiten des DPMAs werde nur geprüft, ob der Begriff schlüssig und fantasievoll im Sinne der Abgrenzung von Mitbewerbern gewählt sei“, so Scheumann weiter. „Was das Domainvergabe-Verfahren betrifft, dürften die Antragssteller hier wohl eine Lücke ausgenützt haben“, räumt Scheumann ein. Zu den erwähnten Wortmarken wollte das DPMA keine Stellungnahme abgeben und verwies auf das existierende Markengesetz (pressetext.deutschland, Brüssel, 13.09.2006).