Grund veröffentlicht: Versandkosten bei Google Base

Die Entscheidung des BGH

Der BGH hatte mit Urteil vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 140/07) entschieden, dass bei einer Werbung für Waren in Preissuchmaschinen (im konkreten Fall froogle.de, jetzt Google Base) die zum Kaufpreis zusätzlich anfallenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden können, sondern bereits in der Übersichtsseite der Preissuchmaschine selbst dargestellt sein müssen. Wir hatten über das Urteil bereits berichtet. Die Entscheidungsgründe des BGH wurden nun veröffentlicht.—

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Händleransturm bei Yatego wegen neuer eBay-Versandkostenregelung

St. Georgen, 17. April 2009. Ab dem 15. Juni 2009 müssen Ebay-Händler ihren Kunden in einigen Segmenten als erste Versandart einen kostenlosen Versand anbieten. Händler, die sich diesem Diktat nicht unterwerfen wollen, suchen jetzt bei der größten deutschen Shoppingmall Yatego (www.yatego.com/) nach einer Alternative. Die individuelle Mietshop-Lösung zum Festpreis und mit freier Versandkostenwahl ist momentan sehr gefragt. Bisher konnten Unternehmen bei Ebay ihre ohnehin schon geringen Margen durch die Versandkosten kompensieren“, erläutert Yatego-Geschäftsführer Stephan Peltzer. „Mit einem massiven Eingriff, wie er jetzt von Ebay geplant ist, verlieren Unternehmer natürlich diese Möglichkeit. Gewerbliche Händler, die sich in ihrer Selbständigkeit beschränkt fühlen, wandern zu anderen Vertriebskanälen ab. Auch bei Yatego können wir bereits deutlich mehr Nachfragen verzeichnen.“ „Wir möchten unseren Shopbetreibern immer optimale Möglichkeiten bieten, ihre Ware günstig und sicher zu vertreiben“, so Peltzer. „Im Gegensatz zu anderen Shoppingplattformen freuen wir uns darüber, Gebühren sogar senken zu können und Händlern optimalen wirtschaftlichen Handlungsspielraum zu ermöglichen.“ So wurden für die Yatego-Händler die iClear Gebühren neu ausgehandelt. Seit 1. April 2009 sparen sie bei der Zahlungsabwicklung über den treuhänderischen Zahlungsanbieter iclear die Transaktionsgebühren in Höhe von 30 Cent.Das ist doch schon ein sehr guter Anfang mit gesparten iClear-Transaktionskosten. Doch muss ich sagen, dass ein eigener OnlineShop doch wesentlich mehr Vorteile bietet. Peltzers Erfahrung deckt sich mit dem Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Internet World Business vom 16.4.2009. Demzufolge rechnen 64 Prozent…

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