Update – Handel mit Echtheitszertifikaten ist rechtswidrig
Echtheitszertifikate bei eBay verboten
Am 12. Mai 2009 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gegen einen Händler entschieden, der einzelne Microsoft-Echtheitszertifikate (so genannte Certificates of Authenticity, kurz COAs) über eBay vertreiben wollte (Aktenzeichen 11 W 15/09). Der auf Urheberrecht spezialisierte 11. Zivilsenat des OLG Frankfurt ließ dabei offen, ob COAs "neben ihrer Funktion, die Echtheit eines bestimmten Softwareprogramms zu bestätigen, zugleich eine Art Lizenzfunktion haben". Für Microsoft ist die Sache klar: Mit dem isolierten Vertrieb von "nackten" COAs wären Urheber- und Markenrechte verletzt worden. Selbst wenn COAs auch (Lizenz-)Rechte verkörperten, wären …