Google Analytics doch datenschutzrechtlich problematisch?

In Deutschland sind Gesetze besonders streng

Die Speicherung von IP-bezogenenen Daten im Rahmen von Programmen wie Google Analytics ist datenschutzrechtlich problematisch. Zu diesem Schluss kommt Max-Lion Keller von der IT Recht Kanzlei http://www.it-recht-kanzlei.de. Zwei Urteile im vergangenen Jahr, ausgesprochen durch das Amtsgericht Berlin-Mitte und das Landgericht Berlin, haben diese Ansicht bestärkt. Konkret betreffen die beiden Urteile des Amtsgerichts Berlin Mitte (Urteil vom 27.03.2007, Az. 5 C 314/06) und des Landgerichts Berlin (Urteil vom 06.09.2007, Az. 23 S 3/07) denselben Sachverhalt in zwei gerichtlichen Instanzen. Ein Internetnutzer, der die Internetseite des Bundesjustizministeriums mehrmals aufgesucht hatte, verklagte die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin des Bundesjustizministeriums. Das Bundesjustizministerium hatte für 14 Tage unter anderem die IP-Adressen der Seitenbesucher des Ministeriums gespeichert. Gerichte entscheiden gegen google

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Google testet pay-per-action-Werbung

Werber zahlen nicht mehr für Klick allein

Google testet derzeit ein neues Preismodell für sein Werbesystem AdWords, bei dem Werber nicht mehr für das alleinige Anklicken einer Anzeige bezahlen müssen. Bei "pay per action" bittet Google den Werber erst zur Kasse, wenn die Werbung zu einem Ergebnis führt, also der Kunde das Produkt kauft, eine Software herunterlädt oder einen Newsletter bestellt. Bislang zahlt die Mehrheit der Werber für jeden Klick auf eine Anzeige, die neben den Suchergebnissen platziert ist. Nach dem neuen Modell kann der Werber auch selbst entscheiden, wie viel er bereit ist, für eine Aktion des Users zu bezahlen.

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