eMail-Rechnung leichter versenden ohne Signatur

Zum 01.07.2011 ändert sich aus unserer jetzigen Auflage der Teil zum Signaturgesetz bei Rechnungsversand. 

 

Bisher galt folgendes zum Versand von eMail-Rechnungen (Auszug aus unserem Buch):

Nach dem Signaturgesetz (SigG) ist eine elektronische Unterschrift (Signatur) genauso gültig wie eine handschriftliche Unterzeichnung. Mit Einführung elektronischer Rechnungen im Umsatzsteuerrecht fiel eine weitere Hürde für den wachsenden elektronischen Geschäftsverkehr weg. Eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation im eCommerce wurde erst durch elektronisches Signieren und Verschlüsseln möglich. Nur dann ist der Empfänger zum regulären Vorsteuerabzug der Rechnung berechtigt.

Sie weisen dies nach durch:

  • qualifizierte elektronische Signatur
  • qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung
  • elektronischen Datenaustausch (EDI)

 

 

Was ändert sich anhand Steuervereinfachungsgesetzes 2011 – Neu ab 01.07.2011

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