„Wie dem BKA heute (31.01.07) bekannt wurde, ist derzeit eine gefälschte E-Mail in Umlauf, die als angeblichen Absender das BKA vorgibt. Der Betreff dieser E-Mail lautet „Ermittlungsverfahren Nr. X“, wobei X eine Variable für eine sechsstellige Zahl darstellt.
Diese E-Mail stammt nicht vom BKA!
Das Bundeskriminalamt warnt dringend davor, den Dateianhang der E-Mails zu öffnen. Es handelt sich um eine derzeit noch nicht näher zu klassifizierende Schadsoftware, die sich unter Umständen beim Öffnen automatisch per E-Mail an die im Adressbuch des Rechners gelisteten Adressen weiterversendet oder weitere Schadfunktionen auf dem Rechner ausführt. Die Mehrheit der aktuellen Virenschutz-Scanner erkennt die Datei zur Zeit nicht als Schädling.“
Quelle: www.bka.de
Meine Meinung: Diese Mail erhielt ich ebenso heute. Noch dazu, dass ich selbst Provider bin, wurde ich dann zuerst stutzig. Wie schnell verdächtigt man irgendeinen Kunden, dass er illegale Dinge anbietet oder dergleichen. Natürlich schützt man sich in seinen AGBs dagegen. Aber den ganzen Aufwand und die Schreiberei erstmal in Kauf nehmen. Und dann auch noch nach Beweisen suchen zu müssen. Da ist dann guter Rat wirklich auch noch teuer, wenn man dann einen Rechtsanwalt braucht. Wahrscheinlich werden hier sehr viele schon mal schnell in den Anhang klicken. Denn ich leider nicht dabei hatte. Anscheinend wurde dieser von unserem Virenscanner auf dem Server schon erkannt. Prima, nicht? Also, unser Virenschutz klappt dann sehr gut. Kann ich auch so meinen Kunden weitergeben.
Und die Telefon-Nr. aus der Mail, der arme Anschluss…. .