Wettbewerbsverstöße im Internet sind immer wieder Gegenstand von zahlreichen Abmahnungen. Dabei kann die Grenze zum Rechtsmissbrauch dann überschritten sein, wenn innerhalb weniger Tage identische Verstöße in rund 100 Fällen gerügt werden, obwohl der Unterlassungsanspruch zweifelhaft sei. Dies deute auf die Absicht hin, keine gerichtliche Klärung herbeiführen zu wollen, sondern möglichst viel an Gebühren zu erzielen. (LG Bielefeld, Az. 15 0 53/06) [Internet Professionell, 02/2007].
Endlich mal ein richtiger Ansatz, um dubiosen Vereinen das Handwerk zu legen.