Aufgerüstete Smartphones stechen Netbooks aus

Smartbooks bieten längere Akkulaufzeit und permanente 3G-Verbindung

Nachdem Netbooks 2008 einen Boom erlebt haben, mehren sich mittlerweile kritische Stimmen. "Wir sind etwas skeptisch, ob Netbooks heute irgend etwas überzeugendes bieten außer dem Preis", meint Gartner-Analystin Carolina Milanesi. Das US-Marktforschungsunternehmen NPD Group hat vor kurzem festgehalten, dass rund 60 Prozent der Netbook-Käufer von der Leistungsfähigkeit der Geräte enttäuscht sind. Gefahr könnte Netbooks mit x86-CPUs indes von Geräten mit ARM-basierten Prozessoren drohen, wie etwa Qualcomms Smartbooks http://www.hellosmartbook.com . Während Netbooks nach Ansicht von Qualcomm letztendlich abgespeckte Notebooks sind, kommt …

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Google in der Untersuchung wegen Urheberrechtsstreit

Das US-Justizministerium hat eine Untersuchung gegen Google eingeleitet

Die Einigung im Urheberrechtsstreit zwischen Google und den Verlegern und Autorenverbänden in den USA über das Buch-Digitalisierungsprojekt des Internetkonzerns werfe kartellrechtliche Fragen auf, erklärte die Behörde in einem Schreiben an ein US-Bezirksgericht. Damit wurde die Kartelluntersuchung erstmals öffentlich.

Eine Anhörung in dem Fall wird am 7. Oktober 2009 vor dem US-Bezirksgericht stattfinden. (Dow Jones/rw)

Seit 2004 digitalisiert Google Bücher aus teilnehmenden Bibliotheken. Daraufhin hatten die US-Autoren und Verlage eine Sammelklage gegen den Konzern aus Mountain View wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte eingereicht. Im Oktober 2008 einigten sich beide Seiten darauf, dass Google die seit 2004 eingelesenen Bücher künftig in digitaler Form verkaufen und die Suche darin mit Hilfe der Google-Buchsuche ermöglichen darf.

Im Gegenzug zahlt Google 125 Millionen Dollar und jedem Verfasser eines digitalisierten Werkes einen festen Geldbetrag. Zudem sollen die Autoren an den Einnahmen aus dem Vertrieb beteiligt werden. Seit der Einigung schaltet Google weltweit Anzeigen, um auch ausländische Autoren zur Zustimmung zu bewegen. Die Einigung muss noch vom US-Bezirksgericht genehmigt werden.

Kritiker der Einigung haben gegenüber dem Gericht argumentiert, dass die Vereinbarung den Zugang der Google-Wettbewerber zum digitalen Büchermarkt verhindert. Google könne de facto exklusiven Online-Zugang zu Büchern bekommen, bei denen die Eigentümer der Urheberrechte nicht bekannt sind. Die Einigung mit den Autoren und Verlagen sei keine exklusive Vereinbarung, betonte Google-Sprecher Gabriel Stricker. Sollte das Gericht ihr zustimmen, werde der Zugang zu Millionen von Büchern in den USA verbessert. Beobachter bewerten das Schreiben des US-Justizministeriums an das Gericht unterschiedlich. "Das ist reine Routine. Sie wollen das Gericht nur informieren", sagte David Balto, ehemaliger Policy Director der US-Kartellbehörde FTC. Samuel Miller, Kartellrechtler bei der Anwaltskanzlei Sidley Austin LLP, erwartet hingegen, dass "der Richter die Einigung nun genauer untersuchen wird". Vertreter der Autoren und Verlage hoffen, dass das US-Bezirksgericht die Einigung genehmigen wird. Der Nutzen für Leser, Büchereien und Universitäten sei sehr hoch, sagte Allan Adler vom Verlegerverband Association of American Publishers. Auch Paul Aiken, Executive Director der Autorenvereinigung Authors Guild, teilt diese Auffassung (Quelle: http://www.channelpartner.de/boersennews/279095/index.html)

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