Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen
Bundesgerichtshof (BGH) nimmt Händler in die Pflicht
Mit einer neuen Entscheidung (Urteil vom 11.03.2010; Az.: I ZR 123/08) hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Aktualität von Preisen in Preissuchmaschinen geurteilt: Der BGH entschied, dass ein Händler den Produktpreis in seinem Shop erst umstellen darf (im konkreten Fall ging es um eine Preiserhöhung eines Produkts), wenn der neue Preis auch in den Preissuchmaschinen angezeigt wird. Andernfalls setzt sich der Händler dem Vorwurf der unlauteren Irreführung aus. Der Verbraucher erwarte bei Preisvergleichsportalen höchstmögliche Aktualität und gehe davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren auch zu dem angegebenen Preis zu erstehen sind.