Da las ich doch neulich in einem Internet-Magazin einen Kurzbericht: RSS-Feeds problematisch. Wie und warum problematisch dachte ich mir? Tja und dann…. Ich kann es kaum glauben. Sobald jemand Inhalte, also auch RSS-Feeds, ohne Erlaubnis auf seiner Website publiziert, verstößt dieser gegen das Urheberrecht. Ja richtig gelesen!! Das Amtsgericht Hamburg-Mitte entschied dies erst kürzlich. Ein Autor beklagte, das ein Suchmaschinenbetreiber seine Inhalte per RSS-Feeds mit Genehmigung vom Autor publizierte. Doch ein anderer Sitebetreiber wiederum rief diese Inhalte von dessen Seite ab und veröffentlichte auf seiner Website. Somit hatte ein Dritter diese Inhalte ohne Genehmigung weitergegeben. Nach dem Urteil müssen künftig Websitebetreiber den Urheber des RSS-Feeds um Erlaubnis fragen, ob dieser auf der Seite veröffentlicht werden kann. Ansonsten riskiert man eine Klage und eine Schadensersatzzahlung.
Das Internet lebt von Vernetzungen und Links. Bei uns in Deutschland wird die Content-Publizierung immer mehr eingeengt und der Überblick, was man darf und was nicht geht schnell verloren.
1 Comment for “RSS-Feeds sind urheberrechtlich geschützt”
butterfly
says:Danke für deinen Kommentar, den ich nicht ganz nachvollziehen kann. Fakt ist, dass ein RSS-Feed erst auf die eigene Website publiziert/eingebaut werden darf, wenn eine Genehmigung des Autors vorliegt. Das wurde auch in dem Urteil so begründet.
Hier etwas mehr zu diesem Thema RSS-Feed und Urheberrecht, damit es klarer wird für manche 😉 http://www.telemedicus.info/article/1902-AG-Hamburg-zu-Urheberrechtsverletzungen-durch-RSS-Feeds.html