Microblogging-Dienst sperrt betrügerische User-Profile
Mit gefälschten Profilen haben sich User im Web 2.0 schon so manchen Spaß erlaubt. Dabei verbreiten sie im Namen berühmter Persönlichkeiten oder großer Konzerne Nachrichten, um vor breiter Audienz Gehör zu finden. Nachdem etwa die Social Community Facebook Maßnahmen gegen derartige Fake-Accounts ergriffen hat und sogar User mit ungewöhnlichen Namen sperrt, orten betroffene Unternehmen immer häufiger Image- und wirtschaftliche Schäden in den Kurznachrichten von Nutzern des Microblogging-Dienstes Twitter. Ihnen zufolge ist mit den gefälschten Tweets unter ihren Markennamen ganz und gar nicht zu spaßen, wenngleich die Nachrichten in den meisten Fällen keiner böswilligen Absicht unterliegen. Twitter nimmt die Fake-Accounts unter Konzernnamen aufgrund der Beschwerden offline, obwohl sich die User damit "nur" in einer rechtlichen Grauzone befinden. Namhafte Konzerne wie Exxon Mobil …
oder American Airlines haben bereits Sperren von Profilen erwirkt, die aufgrund ihrer Bezeichnung in Verbindung mit den Unternehmen gebracht werden konnten. So erweckte beispielsweise der Account "AmericanAir" den Anschein, als stecke die Fluglinie selbst hinter den Tweets. Wie das Wall Street Journal unter Berufung auf einen Sprecher berichtet, registrierte die Airline im April "jeden einzelnen Twitter-Namen", der mit dem Konzern assoziiert werden könnte. Durch derartige Vorsichtsmaßnahmen versuchen sich die Betroffenen vor Image-Schäden zu schützen. In manchen Fällen sollen Unternehmen sogar wirtschaftliche Nachteile durch die Accounts befürchten. So hatten User in ihrem Namen etwa Werbung für die Konkurrenz gemacht.
Twitter hat auf die Beschwerden der betroffenen Konzerne reagiert und damit begonnen, betrügerische Profile zu sperren. Damit würden die User gegen die AGB der Seite verstoßen. Von geltendem Recht ist Juristen zufolge derzeit hingegen nicht festgelegt, ob User mit den Fake-Accounts auch gegen das Gesetz verstoßen. So existiert in den USA zwar seit 1999 ein Gesetz, das Markeninhabern das Recht gibt, Nutzer bei Missbrauch von Domainnamen zu klagen. Ob dies jedoch auch Twitter-Accounts mit einschließt, sei bislang nicht klar. Die Web-Plattform hat unterdessen angekündigt, den Schutz von Markennamen auf dem Portal stärken zu wollen. Profile von Berühmtheiten oder Gesellschaften im öffentlichen Interesse sollen künftig von offiziellen Vertretern verifiziert werden.
Unser Tipp für Online-Shopbetreiber: Legen Sie sich gleich einen Account mit Ihrem Firmennamen an. Auch dann, wenn Sie den Dienst nicht sofort einsetzen. Somit ist Ihr Firmenname zumindest abgesichert. Recherchieren Sie regelmäßig bei google udn Twitter über Ihr Unternehmen. Begriffe wie: ihrefirma, bewertung, erfahrung usw. spüren Sie rechtzeitig Imageschäden auf.