Die Balance zwischen geschäftlich und privater Websiten Immer wieder liest man hier und dort über die Impressumspflicht. Auch in unserem Blog wiesen wir auf eine neue Regelung hin. Dennoch erhalten wir immer die Frage: "Betrifft dies nun auch mich?" Kurz und knapp: Wer seine Website "geschäftsmäßig" betreibt ist dazu verpflichtet. Was versteht man unter "geschäftsmäßig" Halten Sie sich fest! Jeder der auf seiner Seite Folgendes anzeigt, dessen Seite gilt schon als geschäftmäßig, auch private Internetseiten: Werbebanner, Tarifrechner, Partnerprogramme als Angebote und sogar eine Werbung für den örtlichen Verein auf der Familienwebsite. Also alle Angebote, die der allgemeinen Meinungsbildung dienen. Wer hätte das gedacht. Wer hat heute nicht google-Adsens auf seinem Blog liegen? Wer stellt nicht gerne seinen Hobby-Verein vor? Welche Websiten bleiben dann noch übrig? Wahrscheinlich, die sowieso keiner im Netz findet und keiner liest, oder? Denn von der Impressumspflicht befreit sind reine Visitenkarten oder private Seiten ohne Werbung von Dritten. Und ehrlich gesagt, wer auf seiner Visitenkarte im Web keine kompletten Anschriftdaten hinterlegt, hat den Sinn dieser Site ohnehin nicht verstanden.