Google Analytics doch datenschutzrechtlich problematisch?
In Deutschland sind Gesetze besonders streng
Die Speicherung von IP-bezogenenen Daten im Rahmen von Programmen wie Google Analytics ist datenschutzrechtlich problematisch. Zu diesem Schluss kommt Max-Lion Keller von der IT Recht Kanzlei http://www.it-recht-kanzlei.de. Zwei Urteile im vergangenen Jahr, ausgesprochen durch das Amtsgericht Berlin-Mitte und das Landgericht Berlin, haben diese Ansicht bestärkt. Konkret betreffen die beiden Urteile des Amtsgerichts Berlin Mitte (Urteil vom 27.03.2007, Az. 5 C 314/06) und des Landgerichts Berlin (Urteil vom 06.09.2007, Az. 23 S 3/07) denselben Sachverhalt in zwei gerichtlichen Instanzen. Ein Internetnutzer, der die Internetseite des Bundesjustizministeriums mehrmals aufgesucht hatte, verklagte die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin des Bundesjustizministeriums. Das Bundesjustizministerium hatte für 14 Tage unter anderem die IP-Adressen der Seitenbesucher des Ministeriums gespeichert.