Muss ich auch als ganz kleiner Online-Händler die Vorgaben der Verpackungsverordnung einhalten
Werden kleine und große Händler von der Verpackungsverordnung wenigstens unterschiedlich behandelt? Ab Januar 2009 gilt eine neue Verpackungsordnung. Leider müssen auch Sie als kleiner gewerblicher Shopbetreiber oder Ebay-Verkäufer die Vorschriften der Verpackungsverordnung beachten. Eine unterschiedliche Behandlung von kleinen und großen Shopbetreibern ist in der Verpackungsverordnung grundsätzlich nicht vorgesehen. Vielmehr muss jeder Hersteller und Händler, der Verkaufsverpackungen zum ersten Mal in den Verkehr bringt, die Vorschriften beachten. Unterschiede gibt es nur hinsichtlich der so genannte Vollständigkeitserklärung.
Zwingend muss sie nur von solchen Herstellern und Vertreibern abgegeben werden, die eine bestimmte Freimenge an Verpackungsmaterial überschritten haben. Hersteller und Vertreiber, die darunter bleiben, können allerdings von der Behörde im Einzelfall dazu aufgefordert werden, eine solche Vollständigkeitserklärung abzugeben. Dies scheint jedoch recht unwahrscheinlich zu sein. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter der Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsverordnung-faq.html