Wer bei potentiellen Partnern per E-Mail nachfragen will, ob diese in seinen Internet-Verteiler aufgenommen werden möchten, kann dies ohne rechtliche Bedenken tun. Allerdings nur, wenn er sich dabei des so genannten Double-Opt-In-Verfahrens bedient, betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Bei dieser Prozedur muss das Angebot nicht extra abgelehnt werden, sondern schon einfaches Nichtbeachten führt automatisch dazu, dass keine weitere Zusendung unerwünschter E-Mails erfolgt. Das Amtsgericht München (Az. 161 C 29330/06) hat jetzt einem Bayern die einstweilige Verfügung versagt, mit der er gegen den Absender solcher E-Mails vorgehen wollte.
Der Kläger war besonders verärgert, weil er vier verschiedene E-Mail-Adressen besaß und an einem Tag gleich viermal ein und dieselbe Anfrage zwecks Aufnahme in einen Verteiler erhalten hatte. Dies sei aber keine unzumutbare Belästigung und müsse daher hingenommen werden, urteilte das Münchener Gericht. Denn in jeder der betreffenden E-Mails sei die Aufforderung enthalten gewesen, einen Bestätigungslink anzuklicken, sofern weitere E-Mails gewünscht würden; sollte dies aber nicht geschehen, würde der Empfänger ausdrücklich von der Versandliste gestrichen werden.
„Zwar besteht grundsätzlich ein rechtlicher Anspruch auf die Abwehr unerwünschter Werbe-Mails“, erläutert Rechtsanwalt Peter Koblenz das bereits rechtskräftige Urteil. Doch damit dürfe nach richterlicher Auffassung nicht jeglicher Verkehr auf dem elektronischen Postweg unterbunden werden. Es müsse möglich sein, eine unerwünschte Eintragung in einen E-Mail-Verteiler per E-Mail-Anfrage auszufiltern. „Wer die Vorteile der elektronischen Post nutzt, dem ist zuzumuten, seinen Willen durch profanes Abwarten und Nichtstun kund zu tun“, sagt der Anwalt.
Quelle: PC-Welt (jf)
1 Comment for “eMail-Anfragen zur Aufnahme in Verteiler keine Belästigung”
butterfly
says:Endlich darf ich auch mal … . Dieses Urteil beflügelt mich, endlich einen richtig kurzen, guten Newsletter zu schreiben und zu versenden. Dabei gleichzeitig auch noch auf die Aufnahme in einen Verteiler aufmerksam zu mache, um auch in Zukunft meine News versenden zu dürfen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?? grübel. Wenn darüber mehrer Betreiber nachdenken, dann ist uns für die Zukunft trotzallem Spam sicher. Es ja nur eine Anfrage und keine Belästigung, also ran ans Werk. Ich will der erste sein. Wenn ich keine News mit der Anfrage versende, dann stelle ich mich und unsere Website kurz vor incl. Link, jeder ist mal neugierig, und und?? Ja, dann kommen alle um zu kucken, was bietet der eigentlich an, soll ich mich dort vielleicht doch anmelden. Je mehr ich darüber nachdenke, um so genialer wirkt das ganze auf mich.