﻿{"id":952,"date":"2009-04-22T10:24:44","date_gmt":"2009-04-22T08:24:44","guid":{"rendered":"http:\/\/wallaby.at\/news\/?p=952"},"modified":"2018-05-21T21:00:41","modified_gmt":"2018-05-21T19:00:41","slug":"abmahnwelle-droht-shobetreibern-wegen-widerrufsbelehrung-und-agb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wallaby.de\/news\/onlinerecht\/abmahnwelle-droht-shobetreibern-wegen-widerrufsbelehrung-und-agb-p952.html","title":{"rendered":"Abmahnwelle droht Shobetreibern wegen Widerrufsbelehrung und AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry-content\" itemprop=\"text\">\n<h2>Was besagt die 40-Euro-Klausel f&uuml;r Kunden und Shopbetreiber und wie baue ich diese ein?<\/h2>\n<p>Ich trau kaum meinen Augen. Schon wieder einmal wird Wortglauberei betrieben. Widerrufsbelehrung ist keine Vereinbarung und daher muss die 40-Euro-Klausel nun auch in die AGBs eingepflegt werden.Damit es als Vereinbarung gilt. Jetzt hei&szlig;t es f&uuml;r alle: Will ich als Online-H&auml;ndler diese Kosten auf den Kunden &uuml;bertragen, muss ich auch AGB einpflegen.<\/p>\n<ol>\n<li>Diese Klausel kann der Shopbetreiber in der Widerrufsbelehrung und in die AGB einpflegen, wenn der Kunde die R&uuml;cksendekosten f&uuml;r Waren unter 40 EUR tragen soll.<\/li>\n<li>Der Shopbetreiber kann auf diese Klausel verzichten muss aber dann alle R&uuml;cksendekosten tragen.<\/li>\n<li>Folgender Wortlaut ist in die Widerrufsbelehrung einzubauen: &bdquo;Sie haben die Kosten der R&uuml;cksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zur&uuml;ckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht &uuml;bersteigt oder wenn Sie bei einem h&ouml;heren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die R&uuml;cksendung f&uuml;r Sie kostenfrei.&ldquo;<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Was ist wenn ich keine AGB verwende?<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Dann d&uuml;rfen die Kosten nicht auf den Kunden &uuml;bertragen werden, eben nicht &uuml;ber die Regelung in der Widerrufsbelehrung.<\/li>\n<li>Grunds&auml;tzlich w&auml;re es f&uuml;r Shopbetreiber sinnvoller AGB einzusetzen, um sich auch mal selbst sch&uuml;tzen zu k&ouml;nnen<strong>.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Was geh&ouml;rt anstatt der 40-Euro-Klausel in die Widerrufsbelehrung?<\/strong>  Verwendet der Onlineh&auml;ndler keine Kostentragung f&uuml;r den Kunden, so sollte folgender Satz eingepflegt werden: &ldquo;Paketversandf&auml;hige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zur&uuml;ckzusenden.&rdquo;  <strong>Wie lautet der richtige Wortlaut &uuml;ber 40-Euro-Klausel in den AGB? (Ohne Gew&auml;hr, keine Rechtsbelehrung!)<\/strong>  Kostentragungsvereinbarung  Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die <strong>regelm&auml;&szlig;igen<\/strong> Kosten der R&uuml;cksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zur&uuml;ckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht &uuml;bersteigt oder wenn Sie bei einem h&ouml;heren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die R&uuml;cksendung f&uuml;r Sie kostenfrei.&ldquo;  <strong>Reicht es nicht nur die Widerrufsbelehrung in den AGB zu wiederholen?<\/strong>  Nein, leider nicht. Die Kostenvereinbarung muss zus&auml;tzlich zur Belehrung in den AGB auftauchen, somit steht dieser Wortlaut doppelt in den AGB. Da es sich bei der Wiederrufsbelehrung &quot;nur&quot; um eine Belehrung handelt aber der 40-Euro-Klausel einer Vereinbarung bedarf.  <strong>Vorschau:<\/strong>  Es gibt Hoffnung f&uuml;r Online-H&auml;ndler. Die Widerrufsbelehrung wird wahrscheinlich dieses Jahr im Gesetzt verankert &#8211; und verweist auf eine Anlage, in der ein Muster enthalten ist. Gleichzeitig wird in dieser Regelung klargestellt, dass die Widerrufs- bzw. R&uuml;ckgabebelehrung den gesetzlichen Anforderungen gen&uuml;gt, wenn das jeweilige Muster verwendet wird. Auch werden die Belehrungen f&uuml;r ebay-Verk&auml;ufer und Online-H&auml;ndler vereinheitlicht und zusammengelegt.  Stand 04-2009  mehr zur Widerrufsbelehrung unter <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/bgb-infov\/anlage_2_24.html \" title=\"Zur Website der Widerrufsbelehrung Gestaltungshinweis des Bundesrechts\">http:\/\/bundesrecht.juris.de\/bgb-infov\/anlage_2_24.html <\/a>  <a href=\"http:\/\/www.shopbetreiber-blog.de\/2009\/04\/17\/neue-abmahnwelle-wegen-40-eur-klausel-nur-in-der-widerrufsbelehrung\/comment-page-1\/#comment-217884\" title=\"Zum Shopbetreiber-blog\">Shopbetreiber-Blog verwandter Artikel<\/a><\/p>\n\n\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"entry-summary\" itemprop=\"text\">\n<p>Was besagt die 40-Euro-Klausel f&uuml;r Kunden und Shopbetreiber und wie baue ich diese ein? Ich trau kaum meinen Augen. Schon wieder einmal wird Wortglauberei betrieben. Widerrufsbelehrung ist keine Vereinbarung und daher muss die 40-Euro-Klausel nun auch in die AGBs eingepflegt werden.Damit es als Vereinbarung gilt. 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