﻿{"id":74,"date":"2006-08-03T20:26:14","date_gmt":"2006-08-03T19:26:14","guid":{"rendered":"http:\/\/wallaby.at\/news\/onlinerecht\/gerichtsurteil-vorgabe-zum-online-widerrufsrecht-ist-rechtswidrig-74.html"},"modified":"2013-01-25T15:03:21","modified_gmt":"2013-01-25T14:03:21","slug":"gerichtsurteil-vorgabe-zum-online-widerrufsrecht-ist-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wallaby.de\/news\/onlinerecht\/gerichtsurteil-vorgabe-zum-online-widerrufsrecht-ist-rechtswidrig-p74.html","title":{"rendered":"Gerichtsurteil &#8211; Vorgabe zum Online-Widerrufsrecht ist rechtswidrig"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry-content\" itemprop=\"text\">\n<p>Eine fehlerhafte Verordnung des Bundesjustizministeriums hat m\u00f6glicherweise gravierende Folgen f\u00fcr den Online-Handel. Das Landgericht Halle hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil bereits im Mai 2005 entschieden, dass das amtliche Muster f\u00fcr die Widerrufsbelehrung nichtig sei. Im schlimmsten Fall k\u00f6nnen Verbraucher nun viele Jahre alte Kaufvertr\u00e4ge widerrufen und die Waren gegen volle Kaufpreiserstattung zur\u00fcckgeben.<!--more--><\/p>\n<p>Stein des Ansto\u00dfes ist \u00a7 14 Abs. 1 BGB-InfoV: Hier steht geschrieben, dass derjenige den gesetzlichen Vorschriften gen\u00fcgt, der einen Mustertext des Bundesjustizministeriums verwendet. Und da das deutsche Widerrufsrecht als \u00e4u\u00dferst kompliziert gilt, haben tausende Onlineshops dieses Angebot gerne angenommen. Wie sich jetzt zeigt, war die erhoffte Rechtssicherheit ein Trugschluss. Der Mustertext, so monierten die Richter, sei &#8222;undeutlich&#8220; und versto\u00dfe daher seinerseits gegen geltendes Recht (Aktenzeichen: 1 S 28\/05).<\/p>\n<p>&#8222;In juristischen Kreisen wurde die amtliche Widerrufsbelehrung wegen zahlreicher Fehler schon seit ihrer Einf\u00fchrung im September 2002 heftig kritisiert&#8220;, berichtet Carsten F\u00f6hlisch, Justiziar des f\u00fchrenden G\u00fctesiegelanbieters Trusted Shops. &#8222;Trotzdem ist das Gerichtsurteil jetzt ein Schock, da erhebliche praktische Konsequenzen drohen. Theoretisch ist f\u00fcr jeden Online-Einkauf, der ohne korrekte Widerrufsbelehrung zustande gekommen ist, weiterhin ein Widerruf m\u00f6glich.&#8220; Wer nicht ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber seine Rechte aufgekl\u00e4rt wurde, kann auch nach Jahren von einem Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>Die Richter am LG Halle bem\u00e4ngelten insbesondere die Formulierung zum Start der zweiw\u00f6chigen Widerrufsfrist. Dazu sagt der Mustertext: &#8222;Die Frist beginnt fr\u00fchestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.&#8220; Durch die schwammige Wortwahl &#8222;fr\u00fchestens&#8220; sei es f\u00fcr den juristischen Laien undeutlich, so die Richter, bis zu welchem Zeitpunkt er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen k\u00f6nne. Trotz Kritik aus der Rechtswissenschaft hat das Bundesjustizministerium die bekannten Fehler bis heute nicht behoben.<\/p>\n<h3>Shops sollten das Muster trotzdem verwenden<\/h3>\n<p>Den betroffenen Online-H\u00e4ndlern r\u00e4t Trusted Shops jedoch davon ab, auf eigene Faust neue Formulierungen zu entwickeln, da ohne juristischen Beistand eine hohe Fehlerwahrscheinlichkeit bestehe. Auch das Weglassen einzelner Passagen des Musters sei mit Risiken verbunden. Trusted Shops entwickelt derzeit f\u00fcr seine Mitglieder eine alternative Widerrufsbelehrung.<\/p>\n<p>Bis dahin sei das geringere \u00dcbel, das aktuelle Belehrungsmuster weiterhin zu verwenden. Denn nach Einsch\u00e4tzung von Trusted Shops steht der Mustertext seit 8.12.2004 im Rang eines Gesetzes und ist somit (f\u00fcr neue Kaufvertr\u00e4ge) trotz seiner M\u00e4ngel g\u00fcltig. Sollten jedoch weitere Gerichte dem Urteil des LG Halle folgen und H\u00e4ndlern durch versp\u00e4tete Warenr\u00fcckgaben Sch\u00e4den entstehen, sind Regressanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Bundesjustizministerium denkbar (<a title=\"Zur Pressemeldung von Trusted Shops\" target=\"_blank\" href=\"#038;hit_ident=PM20060803x4961\">Trusted Shops<\/a>, K\u00f6ln, 03.08.2006).<\/p>\n\n\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"entry-summary\" itemprop=\"text\">\n<p>Eine fehlerhafte Verordnung des Bundesjustizministeriums hat m\u00f6glicherweise gravierende Folgen f\u00fcr den Online-Handel. Das Landgericht Halle hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil bereits im Mai 2005 entschieden, dass das amtliche Muster f\u00fcr die Widerrufsbelehrung nichtig sei. 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