﻿{"id":67,"date":"2006-12-18T20:14:15","date_gmt":"2006-12-18T19:14:15","guid":{"rendered":"http:\/\/wallaby.at\/news\/onlinerecht\/weihnachtseink\u00e4ufe-im-internet-67.html"},"modified":"2006-12-18T20:14:15","modified_gmt":"2006-12-18T19:14:15","slug":"weihnachtseink%c3%a4ufe-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wallaby.de\/news\/onlinerecht\/weihnachtseink%c3%a4ufe-im-internet-p67.html","title":{"rendered":"Weihnachtseink\u00e4ufe im Internet"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry-content\" itemprop=\"text\">\n<h2>R\u00fcckgabe, Gew\u00e4hrleistung oder Umtausch? Trusted Shops informiert<\/h2>\n<p>Was tun, wenn das im Internet gekaufte Weihnachtsgeschenk beim Beschenkten nicht gut ankam? Oder wenn es defekt war? Fast jede Ware kann innerhalb von 14 Tagen ohne Begr\u00fcndung zur\u00fcckgegeben werden. Doch Vorsicht: Statt Geld erhalten manche Kunden ungewollt reparierte Ware zur\u00fcck. Damit der Verbraucher zu seinem Recht kommt, hier wichtige Tipps von <a title=\"Zur Homepage des G\u00fctesiegels Trusted Shops\" target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.trustedshops.de\/\">Trusted Shops<\/a>, Europas wichtigstem Aussteller von G\u00fctesiegeln f\u00fcr Onlineshops:<!--more--><\/p>\n<h2>1. Widerrufsrecht<\/h2>\n<p>F\u00fcr Interneteink\u00e4ufe haben Verbraucher nach dem Gesetz ein 14-t\u00e4giges Widerrufsrecht, das fr\u00fchestens ab Erhalt der Ware und einer korrekten Widerrufsbelehrung in &#8222;Textform&#8220; (z. B. per Brief, Fax oder eMail) zu laufen beginnt. Der H\u00e4ndler muss also den K\u00e4ufer dar\u00fcber informieren, dass er den Vertrag widerrufen kann. Nur in wenigen F\u00e4llen, wie bei speziellen Ma\u00dfanfertigungen oder entsiegelten CDs, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, worauf der H\u00e4ndler dann hinweisen muss.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer kann sein Recht aus\u00fcben, indem er die Ware zur\u00fccksendet oder den H\u00e4ndler per Brief, Fax oder E-Mail informiert. Um einen Nachweis zu haben, ist ein Widerruf per Einschreiben bzw. eine Warenr\u00fccksendung im versicherten Paket ratsam. Der H\u00e4ndler muss dann den Kaufpreis vollst\u00e4ndig zur\u00fcckerstatten, Gutscheine braucht der K\u00e4ufer nicht akzeptieren.<\/p>\n<p>Nur wenn die Ware schon benutzt wurde, unvollst\u00e4ndig oder defekt zur\u00fcckgeschickt wird, sind Abz\u00fcge m\u00f6glich. Die Ware muss nicht originalverpackt sein, und in den meisten F\u00e4llen muss der H\u00e4ndler die R\u00fccksendekosten tragen. Der K\u00e4ufer zahlt die R\u00fccksendung nur bei Produkten unter 40 Euro oder noch nicht bezahlten Artikeln, sofern dies in den AGB des Onlineshops so festgehalten ist.<\/p>\n<h2>2. Gew\u00e4hrleistung<\/h2>\n<p>Ist eine falsche oder eine defekte Ware geliefert worden, hat der Kunde \u00fcber das Widerrufsrecht hinaus gesetzlichen Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung. Das bedeutet: Der H\u00e4ndler kann die Ware reparieren oder noch einmal neu liefern. Das Recht besteht auch, wenn die Ware auf dem Transportweg besch\u00e4digt wurde.<\/p>\n<p>Aber Vorsicht: Entscheidet sich der Kunde f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung, bleibt er an den Kaufvertrag gebunden. Der Kaufpreis wird nur dann zur\u00fcckerstattet, wenn die Reparatur fehlschl\u00e4gt oder die Ware nicht mehr lieferbar ist. Wer also die sofortige R\u00fcckerstattung des Kaufpreises w\u00fcnscht, sollte immer ausdr\u00fccklich sein Widerrufsrecht einfordern, auch wenn die Ware defekt ist.<\/p>\n<h2>3. Umtausch<\/h2>\n<p>Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht, auch nicht beim Internetkauf. Die meisten H\u00e4ndler r\u00e4umen dieses Recht jedoch aus Kulanz ein, allerdings zu eigenen Spielregeln. So kann es sein, dass der Kunde draufzahlt, wenn er noch im alten Jahr ein Produkt kauft und dieses im neuen Jahr umtauscht. Denn dann gilt bereits der neue Mehrwertsteuersatz. Ist die Ware defekt, ist die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr den Kunden g\u00fcnstiger als der Umtausch, denn dann muss der H\u00e4ndler reparieren oder ohne Zusatzkosten noch einmal die gleiche Ware liefern (<a target=\"_blank\" title=\"Dieser Artikel ist in der pressebox erschienen\" href=\"http:\/\/www.pressebox.de\/pressemeldungen\/trusted-shops-gmbh\/boxid-87377.html\">pressebox<\/a>, K\u00f6ln, 18.12.2006).<\/p>\n\n\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"entry-summary\" itemprop=\"text\">\n<p>Was tun, wenn das im Internet gekaufte Weihnachtsgeschenk beim Beschenkten nicht gut ankam? Oder wenn es defekt war? Fast jede Ware kann innerhalb von 14 Tagen ohne Begr\u00fcndung zur\u00fcckgegeben werden. Doch Vorsicht: Statt Geld erhalten manche Kunden ungewollt reparierte Ware zur\u00fcck. 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