﻿{"id":5863,"date":"2017-05-22T12:22:22","date_gmt":"2017-05-22T10:22:22","guid":{"rendered":"http:\/\/wallaby.de\/news\/?p=5863"},"modified":"2018-05-21T21:02:23","modified_gmt":"2018-05-21T19:02:23","slug":"liefertermine-im-onlineshop-richtige-formulierungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wallaby.de\/news\/ebusiness\/liefertermine-im-onlineshop-richtige-formulierungen-p5863.html","title":{"rendered":"Liefertermine im Onlineshop &#8211; Richtige Formulierungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry-content\" itemprop=\"text\">\n<p>Ich bin viel im Netz unterwegs und bestelle das Meiste bei Onlineh\u00e4ndlern. Und gestehe, es sind im Gro\u00dfen und Ganzen fast immer Big-Player. Hier und da mal kaufe ich bei kleinen Onlineh\u00e4ndlern ein, doch es zieht mich durch Angebote stets zu den Gro\u00dfen zur\u00fcck. So auch in der Vergangenheit. Zumal das Werbeversprechen &#8222;Einmal hin, alles drin.&#8220; verlockend klingt und von diesem ein Werbeprospekt mit einem vielversprechenden Produkt f\u00fcr sportliche Outdoor-Bewegung im Briefkasten lag.<\/p>\n<p>Das Angebot war ziemlich unschlagbar und wir hatten eine Tischtennisplatte schon letztes Jahr geplant, nur nicht umgesetzt. Diesmal schlugen wir zu und zack war der Bestellbutton an einem Samstagnachmittag gedr\u00fcckt. Bezahlt mit Kreditkarte, die\u00a0am selben Tag noch belastet wurde und mit einer Bestellbest\u00e4tigung \u00a0incl. einem &#8222;voraussichtlichem Liefertermin&#8220;, der \u00fcber zwei Wochen nach Eingang der Bestellung lag. Obwohl vor unserer Bestellung online auf der Artikelseite 7-10 Tage Lieferzeit standen.<\/p>\n<p>Heute bin ich immer noch sprachlos. Zum einen, wie lange mit unserem Geld hier gearbeitet wurde und noch mehr als ich letzte Woche eine Pressemeldung von Trusted Shop in meinem Mailpostfach fand. Darin geht es genau um solche Formulierungen, die den Liefertermin betreffen und die Onlienh\u00e4ndler verwenden d\u00fcrfen\/m\u00fcssen, bzw.auf welche besser verzichtet werden sollen. Da diese zu einer Abmahnung f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<blockquote><p>Auszug Pressemeldung von Trusted Shops, 17.Mai 2071<\/p>\n<p><b>Angabe eines konkreten Liefertermins?<\/b><br \/>\nSeit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Juni 2014 ist vor Abgabe der Bestellung klar und verst\u00e4ndlich der <em>&#8222;Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss&#8220; <\/em>anzugeben. Auch wenn der Wortlaut etwas Anderes vermuten l\u00e4sst: Die Angabe eines konkreten Lieferdatums ist nicht erforderlich. Wie bisher gen\u00fcgt auch die Angabe eines Zeitraumes z.B. in Tagen. Neu ist allerdings, dass in jedem Fall Lieferzeitangaben gemacht werden m\u00fcssen. Nach altem Recht waren konkrete Lieferzeiten dann entbehrlich, wenn die Ware sofort lieferbar war (BGH, Urteil v. 07.04.2005, I ZR 314\/02).<\/p>\n<p><b>Grundsatz: Lieferzeiten m\u00fcssen stimmen<\/b><br \/>\nDer H\u00e4ndler ist angehalten, dass Lieferzeiten stets aktuell sind, andernfalls kann eine Irref\u00fchrung des Verbrauchers vorliegen. So untersagte es das LG L\u00fcneburg einem H\u00e4ndler, mit<em> &#8222;Lieferfrist 2-4 Werktage&#8220;<\/em>werben, obwohl dieser bereits wusste, dass er die Lieferzeit nicht einhalten kann (LG L\u00fcneburg, Urteil v. 21.01.2016, 7 O 88\/15).<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Drei Fehler bei\u00a0Lieferterminangaben<\/h3>\n<p>In unserem Fall war die <strong>Angabe mit Lieferung in 7-10 Werktagen (also incl. Samstag)<\/strong> im Onlineshop des Bigplayers ja bereits <strong>irref\u00fchrend<\/strong>. Wobei sich H\u00e4ndler der Gr\u00f6\u00dfe herausreden und sich auf den Slogang beziehen: Solange Vorrat reicht! und evtl. wegen gro\u00dfer Nachfrage nachbestellen mussten. Eine Mail an einen Kunden hierzu w\u00e4re schon ein Schritt nach vorn.<\/p>\n<p>Zudem stand in der <strong>Bestellbest\u00e4tigung<\/strong> das W\u00f6rtchen &#8222;<strong>voraussichtliche Lieferung am 09.05.2017<\/strong>&#8222;, was wie weiter unten aus der Pressemeldung zu entnehmen ist, eine v\u00f6llig unbestimmte Frist aufweist. Was hab ich in dieser Woche geflucht. Da ich\u00a0nicht wusste, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit \u00fcberhaupt die Spedition eintrifft und klingelt. Kommt diese Spedition nochmals, falls ich nicht da sein sollte? Wird es der 09.05.2017 sein? Ich hatte dazu keine Mail erhalten. Ein Mailanfrage bzgl. der Terminabsprache dauerte zwei Tage, bis dann die Lieferung vor der Mailantwort eintraf. Gott sei Dank war ich zuhause. Das sind ja gleich drei Fehler auf einmal. ;-((<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-5867 size-full\" src=\"http:\/\/wallaby.de\/news\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/konkreter-liefertermin-stolperfallen-trusted-shops-wallaby-news.jpg\" alt=\"konkreter-liefertermin-stolperfallen-trusted-shops-wallaby-news\" width=\"671\" height=\"731\" srcset=\"https:\/\/wallaby.de\/news\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/konkreter-liefertermin-stolperfallen-trusted-shops-wallaby-news.jpg 671w, https:\/\/wallaby.de\/news\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/konkreter-liefertermin-stolperfallen-trusted-shops-wallaby-news-275x300.jpg 275w, https:\/\/wallaby.de\/news\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/konkreter-liefertermin-stolperfallen-trusted-shops-wallaby-news-640x697.jpg 640w, https:\/\/wallaby.de\/news\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/konkreter-liefertermin-stolperfallen-trusted-shops-wallaby-news-300x327.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 671px) 100vw, 671px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Nicht zu vergessen: Ich konnte keine <strong>Kontaktdaten zum Versandpartner (<\/strong>\u00a0in meiner Bestell\u00fcbersicht finden. Was in der Bestellbest\u00e4tigung (s.o.) versprochen wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Mein Fazit zu Lieferterminangaben<\/h3>\n<p>Nun gut, ich habe daraus vieles gelernt und werde in Zukunft vor der Bestellung eine Anfrage zum Liefertermin stellen. Wenn denn Zeit ist und der Artikelvorrat nicht wieder auf &#8222;nur noch 2 lieferbar&#8220; steht und mich zur Eile auf den Klick des Bestellbuttons anfeuert.<\/p>\n<p>Liebe Onlienh\u00e4ndler, Ihr wollt doch stets gute Bewertungen und Empfehlungen. Ich kann Euch nur raten, seit korrekt und ehrlich zu Euren Kunden. Viele Kunden haben in der Tat noch Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Lieferversp\u00e4tungen, aber nur dann, wenn diese angek\u00fcndigt und h\u00f6flichst in einer Mail mitgeteilt werden. Also, keine Ausreden mehr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Weitere interessante Stolperfallen bei Lieferzeitangaben f\u00fcr Onlineh\u00e4ndler aus der PM von Trusted Shops<\/h3>\n<blockquote><p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>Stolpersteine bei Lieferzeitangaben<\/b><br \/>\nViele H\u00e4ndler versuchen, ihre Lieferzeiten durch Relativierungen m\u00f6glichst offen zu halten, um etwaige Versp\u00e4tungen im Versand und bei der Postlaufzeit wieder auszugleichen. Hierbei kommt es allerdings auf den genauen Wortlaut an. Viele Relativierungen von Lieferzeiten wurden von Gerichten bereits f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p><b>Die gr\u00f6\u00dften Abmahnfallen:<\/b><\/p>\n<p><b>&#8222;Versandfertig in\u2026&#8220;<\/b><br \/>\nBlo\u00dfe Angaben, ab welchem Zeitpunkt eine Ware verf\u00fcgbar oder versandfertig ist, sind nicht ausreichend. Die Lieferzeit umfasst den Zeitraum bis zum Erhalt der Ware, sodass die Postlaufzeit des Paketes nicht ausgeklammert werden kann. Dies stellt auch die f\u00fcr den Verbraucher relevante Angabe dar.<\/p>\n<p><b>Lieferzeit &#8222;auf Anfrage&#8220;<\/b><br \/>\nDas OLG Hamm urteilte 2009, dass der Hinweis<em> &#8222;Lieferzeit auf Anfrage&#8220;<\/em> nicht ausreiche, wenn die Lieferbarkeit der Ware an sich in Frage steht (OLG Hamm, Urteil v. 17.03.2009, 4 U 167\/08). Auch sind seit 2014 f\u00fcr alle angebotenen Produkte Lieferfristen anzugeben. Die M\u00f6glichkeit, diese beim H\u00e4ndler zu erfragen, gen\u00fcgt hier nicht.<\/p>\n<p><b>&#8222;Lieferzeiten sind unverbindlich&#8220;<\/b><br \/>\nAGB-Klauseln, welche die genannten Lieferzeiten als unverbindlich darstellen, sind ebenfalls zu vermeiden. Die Klausel <em>&#8222;Angaben \u00fcber die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde&#8220;<\/em> ist unzul\u00e4ssig, da die Lieferzeit offengehalten wird. Dies benachteilige den Verbraucher unangemessen (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 9.3.2005, 2-02 O 341\/04 und Urteil v. 10.11.2005, 1 U 127\/05).<\/p>\n<p>Auch die folgende Klausel wurde als unzul\u00e4ssig gewertet (OLG Hamm, Urteil v. 18.09.2012, I-4 U 105\/12): &#8222;Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur als ann\u00e4hernd vereinbart (Zirka-Fristen).&#8220; Man kann sich nicht der Angabe eines Liefertermins entziehen, indem behauptet wird, die angegebene Lieferfrist sei unverbindlich oder ein blo\u00dfer Richtwert.<\/p>\n<p><b>Lieferzeiten &#8222;in der Regel&#8220;<\/b><br \/>\nBereits 2009 wurde die Klausel<em> &#8222;in der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand&#8220;<\/em> abgemahnt und vom OLG Bremen (Beschluss v. 08.09.2009, 2 W 55\/09) als Versto\u00df gegen das Bestimmtheitsgebot f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt. Das Gericht begr\u00fcndete dies damit, dass keine Endfrist angegeben und der Verbraucher daher nicht dar\u00fcber im Klaren sei, wie lange er h\u00f6chstens auf seine Bestellung warten muss. Auch das KG Berlin (Beschluss v. 03.04.2007, 5 W 73\/07) wertete <em>&#8222;in der Regel&#8220;<\/em>-Lieferzeiten als unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><b>&#8222;Voraussichtliche&#8220; Lieferzeiten<\/b><br \/>\nBei voraussichtlichen Lieferzeiten handelt es sich um eine nicht hinreichend bestimmte Frist f\u00fcr die Leistungserbringung. Da die Frist zu unbestimmt sei, wurde der Zusatz &#8222;voraussichtlich&#8220; von dem OLG Bremen (Urteil v. 05.10.2012, 2 U 49\/12) als unzul\u00e4ssig gewertet. Durch den relativierenden Zusatz<em>&#8222;voraussichtlich\u201d<\/em> k\u00f6nne der Kunde nicht zuverl\u00e4ssig einsch\u00e4tzen, wann die Voraussetzungen der F\u00e4lligkeit (und damit die M\u00f6glichkeit, den Verk\u00e4ufer in Verzug zu setzen) gegeben sind.<\/p>\n<p><b>Tipp<\/b><br \/>\nAuf die oben dargestellten Klauseln sollten besser verzichtet werden. Anders verh\u00e4lt es sich allerdings mit Zirka-Lieferzeiten (z.B.<em> &#8222;Lieferzeit ca. 3 Tage&#8220;<\/em>). Diese wurden von der Rechtsprechung ausdr\u00fccklich f\u00fcr zul\u00e4ssig gehalten, da sich die Lieferzeit hier nach dem Verst\u00e4ndnis des Kunden hinreichend zuverl\u00e4ssig eingrenzen l\u00e4sst (so OLG Bremen, Beschluss vom 18.05.2009 &#8211; 2 U 42\/09 und Urteil v. 05.10.2012, 2 U 49\/12). Die Lieferzeit sei im Wesentlichen festgelegt und von dem mitgeteilten Zeitrahmen d\u00fcrfe nur in einem geringf\u00fcgigen Ma\u00dfe abgewichen werden. Die Zul\u00e4ssigkeit von ca.-Lieferzeiten wurde \u00fcbrigens auch bereits zur neuen Rechtslage best\u00e4tigt (OLG M\u00fcnchen, Beschluss v. 8.10.2014, 29 W 1935\/14).<\/p><\/blockquote>\n\n\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"entry-summary\" itemprop=\"text\">\n<p>Ich bin viel im Netz unterwegs und bestelle das Meiste bei Onlineh\u00e4ndlern. Und gestehe, es sind im Gro\u00dfen und Ganzen fast immer Big-Player. Hier und da mal kaufe ich bei kleinen Onlineh\u00e4ndlern ein, doch es zieht mich durch Angebote stets zu den Gro\u00dfen zur\u00fcck. So auch in der Vergangenheit. 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