﻿{"id":2146,"date":"2009-10-19T12:43:14","date_gmt":"2009-10-19T10:43:14","guid":{"rendered":"http:\/\/wallaby.de\/news\/?p=2146"},"modified":"2009-10-19T12:43:14","modified_gmt":"2009-10-19T10:43:14","slug":"mini-de-domains-bald-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wallaby.de\/news\/domain\/mini-de-domains-bald-erlaubt-p2146.html","title":{"rendered":"Mini.de Domains bald erlaubt"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry-content\" itemprop=\"text\">\n<h2>VW-Gerichtsurteil zwingt deutsche Registrierungsstelle zum Handeln<\/h2>\n<p>Ab 23. Oktober d&uuml;rfen in Deutschland erstmals .de-Domains mit nur einem oder zwei Zeichen registriert werden. Auch reine Zifferndomains sowie Kfz-Kennzeichen werden in Zukunft erlaubt. Mit dieser Entscheidung reagiert die deutsche <a title=\"zu www.denic.de\" target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.denic.de\">Registrierungsstelle Denic<\/a>&nbsp; auf ein durch den Bundesgerichtshof nun best&auml;tigtes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem April 2008. Ausl&ouml;ser des Verfahrens war eine Klage VWs, das sich aufgrund des Nichtzulassens der zweistelligen Domain vw.de in Deutschland benachteiligt sah und bisher auf die Domain volkswagen.de ausweichen musste. <br \/>\n<strong><br \/>\nFirst come &#8211; First served <\/strong><\/p>\n<p>&quot;Die jetzt geschaffenen Ver&auml;nderungen reduzieren&#8230;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--> die Restriktionen auf ein Minimum&quot;, erkl&auml;rt Denic-Vorstand Sabine Dolderer. Um die Chancengleichheit zu gew&auml;hrleisten, werde nach dem Prinzip &quot;first come &#8211; first served&quot; vorgegangen, so Dolderer, die eine transparente und sichere Abwicklung verspricht. <strong>Potenzielle Interessenten sollten sich an einen Internet Service Provider wenden<\/strong>. Der Einf&uuml;hrungszeitpunkt wird mit 9:00 Uhr am 23. Oktober angegeben. Schon jetzt kann man sich allerdings bei diversen Registraren kostenlos vorregistrieren lassen. <\/p>\n<p>&quot;Deutschland steht mit dem bisherigen Verbot von ein- und zweistelligen Domains bei weitem nicht alleine da&quot;, erl&auml;utert Richard Wein, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der &ouml;sterreichischen Registrierungsstelle nic.at. Die restriktive Handhabung derartiger Kurzdomains, aber auch reiner Zifferndomains sei lange Zeit mit technischen Schwierigkeiten begr&uuml;ndet worden. Diese gelten mittlerweile aber als behoben, so Wein. <\/p>\n<p><strong>Nachbar &Ouml;sterreich in Vorreiterrolle <\/strong><\/p>\n<p>Im Nachbarland verfolgt man die aktuelle Entwicklung rund um die neuen .de-Domains mit gro&szlig;em Interesse. Das VW-Gerichtsurteil hat Wein zufolge allerdings keine unmittelbaren Auswirkungen auf die &ouml;sterreichischen Richtlinien, auch wenn diese sehr eng an die deutschen gekoppelt seien.<strong> Zwar sind in &Ouml;sterreich ein- und zweistellige .at-Domains auch weiterhin nicht zugelassen. Diese Regelung wurde aber bereits f&uuml;r die Second-Level-Domains or.at bzw. co.at aufgeweicht, was sich unter anderem beim &ouml;sterreichischen Webauftritt von VW unter www.vw.co.at zeigt.<\/strong> <\/p>\n<p>Auch bei den reinen Zifferndomains ist die &ouml;sterreichische Registrierungsstelle den deutschen Kollegen zuvorgekommen. So wurden diese bereits im Jahr 2006 eingef&uuml;hrt, wobei sich der Ansturm in den ersten Tagen damals in Grenzen hielt . &quot;Gerade bei den Ziffern-Domains hat die Erfahrung gezeigt, dass vor allem der Zahlenraum 1-999 interessant ist. Sechs- und mehrstellige Ziffernkombinationen sind maximal f&uuml;r Datum-Liebhaber interessant, die sich ihren Geburtstag sichern wollen&quot;, so Wein.<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n\n\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"entry-summary\" itemprop=\"text\">\n<p>VW-Gerichtsurteil zwingt deutsche Registrierungsstelle zum Handeln Ab 23. Oktober d&uuml;rfen in Deutschland erstmals .de-Domains mit nur einem oder zwei Zeichen registriert werden. Auch reine Zifferndomains sowie Kfz-Kennzeichen werden in Zukunft erlaubt. Mit dieser Entscheidung reagiert die deutsche Registrierungsstelle Denic&nbsp; auf ein durch den Bundesgerichtshof nun best&auml;tigtes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem April 2008. 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