﻿{"id":1434,"date":"2009-07-09T18:49:02","date_gmt":"2009-07-09T16:49:02","guid":{"rendered":"http:\/\/wallaby.at\/news\/?p=1391"},"modified":"2009-08-09T20:43:47","modified_gmt":"2009-08-09T18:43:47","slug":"online-marketing-in-rechtlicher-grauzone","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wallaby.de\/news\/marketing\/online-marketing-in-rechtlicher-grauzone-p1434.html","title":{"rendered":"Online-Marketing in rechtlicher Grauzone"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry-content\" itemprop=\"text\">\n<h2>Unternehmen in puncto Markenschutz zu blau&auml;ugig<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Marketing- und Werbeaktivit&auml;ten ins Internet und begeben sich damit oft unbewusst in rechtliche Grauzonen. Denn viele sind sich bisher nicht dar&uuml;ber im Klaren, wie mit den Themen Marken- und Datenschutz online richtig umzugehen ist. <strong>Dass sich Firmen bei der Benutzung von Marketing-Tools wie Google Adwords oder Google Analytics schnell auf rechtlich d&uuml;nnem Eis bewegen k&ouml;nnen,<\/strong> wird allzu oft noch &uuml;bersehen. Das liegt einerseits daran, dass sich die Werbetreibenden h&auml;ufig nur unzureichend &uuml;ber Marken- und Datenschutzfragen informieren. Gleichzeitig steckt aber auch auf rechtlicher Seite vieles noch in den Kinderschuhen. &quot;Online-Marketing ist als eigene Materie nicht unmittelbar gesetzlich geregelt. Hier spielen viele Rechtsbereiche &#8211; wie etwa Marken- und Wettbewerbsrecht, Mediengesetz, Datenschutzgesetz oder Telekomgesetz &#8211; hinein&quot;, erkl&auml;rt Bettina Windisch-Altieri, Rechtsanw&auml;ltin und Expertin auf dem Gebiet IT- und Internetrecht.  Es gebe viele Fragen, die von den Gerichten noch nicht&#8230;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--> endg&uuml;ltig gekl&auml;rt seien. Vieles befinde sich noch in der Entwicklung. &quot;Wir haben in den vergangenen Jahren in &Ouml;sterreich erste h&ouml;chstgerichtliche Entscheidungen, die mit Online-Marketing zu tun haben, erhalten. Diese betreffen in erster Linie das Marken- und Wettbewerbsrecht beim Einsatz von Tools wie Google-Ads&quot;, sagt Windisch-Altieri. Nun stehe eine richtungsweisende Entscheidung des EuGH an, die Aufkl&auml;rung dar&uuml;ber bringen soll, inwieweit das Buchen von fremden Marken- und Firmennamen als Keywords im Rahmen von Online-Kampagnen erlaubt ist. &quot;Derzeit gilt auf jeden Fall Vorsicht bei der Auswahl von Metatags und Keywords. Fremde Namen sollten keinesfalls verwendet werden&quot;, erl&auml;utert Windisch-Altieri gegen&uuml;ber pressetext. Was die Verwendung fremder Kennzeichen als Metatags im Quelltext der eigenen Webseite betreffe, habe es dazu in &Ouml;sterreich bereits ein Urteil gegeben. &quot;Demnach handelt es sich dabei um eine Markenrechtsverletzung, wenn die Verwendung der Marke nur dem Zweck dient, die Aufrufh&auml;ufigkeit der eigenen Seite zu steigern&quot;, so die Internetrechtsexpertin. <\/p>\n<p>Datenschutzrechtliche Fragen werfen sich hingegen bei Analyseprogrammen wie Google Analytics auf. Wer eine solche Software einsetze, solle sich genau erkundigen, welche Nutzerdaten dabei erhoben und gespeichert w&uuml;rden. Dabei steht die zentrale Frage im Raum, inwieweit die Datenverarbeitung erlaubt ist. &quot;Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Analysesoftware benutzen, die ohne Verwendung von IP-Adressen auskommt&quot;, r&auml;t Windisch-Altieri den Unternehmen. Generell empfiehlt sich ein ausdr&uuml;cklicher Hinweis auf der jeweiligen Seite, wenn solche Tools zur Anwendung kommen. Ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt oder nicht, ist in &Ouml;sterreich durch die Rechtssprechung bislang noch ungekl&auml;rt. In Deutschland zeige sich eine Tendenz dahin, dass die IP-Adressen tats&auml;chlich als personenbezogene Daten z&auml;hlen, so Windisch-Altieri. Die User selbst sollten zwar vorsichtig sein und k&ouml;nnen sich etwa durch das Unterdr&uuml;cken von Cookies sch&uuml;tzen. Dennoch m&uuml;sse niemand f&uuml;rchten, dass durch den Besuch einer Webseite, auf der Analyseprogramme zum Einsatz kommen, aufgrund der einsehbaren IP-Adresse auch pers&ouml;nliche Daten ersichtlich w&uuml;rden, betont die Rechtsanw&auml;ltin. <\/p>\n<p>Insgesamt gibt es bis dato zwar wenige Entscheidungen zum Thema Online-Marketing, doch zumindest im Bereich der Werbung, also zum Beispiel Google Adwords, hat es bereits wesentliche Entscheidungen gegeben. &quot;Erscheint bei der Verwendung von Keywords ein fremdes Kennzeichen in der geschalteten Werbeanzeige selbst, so liegt nach einem Urteil des OGH im Fall &#8218;Wein &amp; Co&#8216; eine Markenrechtsverletzung vor&quot;, erkl&auml;rt Windisch-Altieri. Noch ungekl&auml;rt sei aber, ob dies auch bei unsichtbaren Keywords der Fall ist, die nur die Platzierung der Anzeige steuern. <\/p>\n<p>Zwei solcher F&auml;lle liegen derzeit dem EuGH zur Entscheidung vor. Steht fest, dass eine Verwendung einer fremden Marke als Keyword vorliegt, so sind die rechtlichen Folgen nicht zu untersch&auml;tzen. &quot;Es gibt eine ganze Reihe an Konsequenzen. Das beginnt bei Anspr&uuml;chen auf Unterlassung und Beseitigung, hinzu kommen Entgeltanspr&uuml;che und Schadensersatzzahlungen inklusive des entgangenen Gewinns oder der Herausgabe des Gewinns&quot;, warnt die Rechtsanw&auml;ltin. Weiters kann das Urteil ver&ouml;ffentlicht werden, was wiederum dem Image schadet. &quot;Wesentlich ist auch, dass die Anspr&uuml;che durch eine einstweilige Verf&uuml;gung abgesichert werden k&ouml;nnen. Diese ist sogar m&ouml;glich, ohne dass man selbst zuvor angeh&ouml;rt wurde und tritt sofort in Kraft&quot;, erg&auml;nzt Windisch-Altieri. Vors&auml;tzliche Verletzungen des Markenrechts k&ouml;nnen dar&uuml;ber hinaus bei gewerbsm&auml;&szlig;iger Begehung gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Von Unternehmen werden diese Rechtsfolgen bisweilen zumeist stark untersch&auml;tzt. Dennoch gestaltet sich der Bereich Online-Marketing rechtlich im Grunde nicht anders als jedes andere Werbe- oder Marketingmittel. &quot;Wichtig ist nur, dass die durch das Internet entstandenen neuen M&ouml;glichkeiten auch entsprechend in die bestehenden rechtlichen Gef&uuml;ge eingeordnet werden&quot;, betont die Rechtsexpertin abschlie&szlig;end.<\/p>\n\n\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"entry-summary\" itemprop=\"text\">\n<p>Unternehmen in puncto Markenschutz zu blau&auml;ugig Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Marketing- und Werbeaktivit&auml;ten ins Internet und begeben sich damit oft unbewusst in rechtliche Grauzonen. Denn viele sind sich bisher nicht dar&uuml;ber im Klaren, wie mit den Themen Marken- und Datenschutz online richtig umzugehen ist. 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