﻿{"id":1362,"date":"2009-07-05T22:19:23","date_gmt":"2009-07-05T20:19:23","guid":{"rendered":"http:\/\/wallaby.at\/news\/?p=1362"},"modified":"2009-08-16T17:34:02","modified_gmt":"2009-08-16T15:34:02","slug":"google-untersuchung-wegen-urheberrechtsstreit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wallaby.de\/news\/onlinerecht\/google-untersuchung-wegen-urheberrechtsstreit-p1362.html","title":{"rendered":"Google in der Untersuchung wegen Urheberrechtsstreit"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry-content\" itemprop=\"text\">\n<h2>Das US-Justizministerium hat eine Untersuchung gegen Google eingeleitet<\/h2>\n<p>Die Einigung im Urheberrechtsstreit zwischen Google und den Verlegern und Autorenverb&auml;nden in den USA &uuml;ber das Buch-Digitalisierungsprojekt des Internetkonzerns werfe kartellrechtliche Fragen auf, erkl&auml;rte die Beh&ouml;rde in einem Schreiben an ein US-Bezirksgericht. Damit wurde die Kartelluntersuchung erstmals &ouml;ffentlich.<\/p>\n<p><strong>Eine Anh&ouml;rung in dem Fall wird am 7. Oktober 2009 vor dem US-Bezirksgericht stattfinden. (Dow Jones\/rw)<\/strong><\/p>\n<p>Seit 2004 digitalisiert Google B&uuml;cher aus teilnehmenden Bibliotheken. Daraufhin hatten die US-Autoren und Verlage eine Sammelklage gegen den Konzern aus Mountain View wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte eingereicht. Im Oktober 2008 einigten sich beide Seiten darauf, dass Google die seit 2004 eingelesenen B&uuml;cher k&uuml;nftig in digitaler Form verkaufen und die Suche darin mit Hilfe der Google-Buchsuche erm&ouml;glichen darf.<\/p>\n<p>Im Gegenzug zahlt Google 125 Millionen Dollar und jedem Verfasser eines digitalisierten Werkes einen festen Geldbetrag. Zudem sollen die Autoren an den Einnahmen aus dem Vertrieb beteiligt werden. Seit der Einigung schaltet Google weltweit Anzeigen, um auch ausl&auml;ndische Autoren zur Zustimmung zu bewegen. Die Einigung muss noch vom US-Bezirksgericht genehmigt werden.<\/p>\n<p>Kritiker der Einigung haben gegen&uuml;ber dem Gericht argumentiert, dass die Vereinbarung den Zugang der Google-Wettbewerber zum digitalen B&uuml;chermarkt verhindert. Google k&ouml;nne de facto exklusiven Online-Zugang zu B&uuml;chern bekommen, bei denen die Eigent&uuml;mer der Urheberrechte nicht bekannt sind.  Die Einigung mit den Autoren und Verlagen sei keine exklusive Vereinbarung, betonte Google-Sprecher Gabriel Stricker. Sollte das Gericht ihr zustimmen, werde der Zugang zu Millionen von B&uuml;chern in den USA verbessert.  Beobachter bewerten das Schreiben des US-Justizministeriums an das Gericht unterschiedlich. &quot;Das ist reine Routine. Sie wollen das Gericht nur informieren&quot;, sagte David Balto, ehemaliger Policy Director der US-Kartellbeh&ouml;rde FTC. Samuel Miller, Kartellrechtler bei der Anwaltskanzlei Sidley Austin LLP, erwartet hingegen, dass &quot;der Richter die Einigung nun genauer untersuchen wird&quot;.  Vertreter der Autoren und Verlage hoffen, dass das US-Bezirksgericht die Einigung genehmigen wird. Der Nutzen f&uuml;r Leser, B&uuml;chereien und Universit&auml;ten sei sehr hoch, sagte Allan Adler vom Verlegerverband Association of American Publishers. Auch Paul Aiken, Executive Director der Autorenvereinigung Authors Guild, teilt diese Auffassung (Quelle: http:\/\/www.channelpartner.de\/boersennews\/279095\/index.html)<\/p>\n\n\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"entry-summary\" itemprop=\"text\">\n<p>Das US-Justizministerium hat eine Untersuchung gegen Google eingeleitet Die Einigung im Urheberrechtsstreit zwischen Google und den Verlegern und Autorenverb&auml;nden in den USA &uuml;ber das Buch-Digitalisierungsprojekt des Internetkonzerns werfe kartellrechtliche Fragen auf, erkl&auml;rte die Beh&ouml;rde in einem Schreiben an ein US-Bezirksgericht. Damit wurde die Kartelluntersuchung erstmals &ouml;ffentlich. Eine Anh&ouml;rung in dem Fall wird am 7. 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