Widerrufsrecht bei Sonderposten!?
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Moderator: seo-beratung
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Widerrufsrecht bei Sonderposten!?
Guten Morgen,
wie die Überschrift schon sagt, habe ich eine Frage zu dem Thema "Widerrufsrecht bei Sonderposten". In unserer Firma werden oftmals Waren verkauft, die wir nicht mehr im heutigen Lieferprogramm haben und auch Waren, die aufgrund gewisser Qualitätsverschlechterungen als "B-Sortierung" verkauft werden. Gilt denn bei den genannten Artikeln auch das "normale" Widerrufsrecht, oder gibt es hierzu ein spezielles Gesetz, welches den Widerruf für solche Artikel anders regelt?
Gruß,
Sven
wie die Überschrift schon sagt, habe ich eine Frage zu dem Thema "Widerrufsrecht bei Sonderposten". In unserer Firma werden oftmals Waren verkauft, die wir nicht mehr im heutigen Lieferprogramm haben und auch Waren, die aufgrund gewisser Qualitätsverschlechterungen als "B-Sortierung" verkauft werden. Gilt denn bei den genannten Artikeln auch das "normale" Widerrufsrecht, oder gibt es hierzu ein spezielles Gesetz, welches den Widerruf für solche Artikel anders regelt?
Gruß,
Sven
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Bender86 - Newbie
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Re: Widerrufsrecht bei Sonderposten!?
Re: Widerrufsrecht bei Sonderposten!?
Re: Widerrufsrecht bei Sonderposten!?
Hallo,
soweit ich weiß gilt auch dafür das Widerrufsrecht. Jedoch ist das ein heißes Eisen, da es immer wieder Neuigkeiten und Änderungen gibt.
Erst jetzt wieder... Ab September gibt es eine neue überarbeitete Widerrufsbelehrung bei IT-Rechte-Kanzlei für 19,- EUR netto http://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-neu ... sbelehrung
Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, hat der EuGH mit Urteil vom 03.09.2009 - Az. C-489/07 – entschieden, dass eine nationalen Regelung, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf des Verbrauchers generell Wertersatz verlangen kann, europarechtswidrig ist. Quelle: it-recht-kanzlei.de
Daher gut aufpassen.. denn nach meiner Meinung fallen den Rechtsanwälten und Richtern immer neue Gründung zur Abmahnung und Klage ein.
soweit ich weiß gilt auch dafür das Widerrufsrecht. Jedoch ist das ein heißes Eisen, da es immer wieder Neuigkeiten und Änderungen gibt.
Erst jetzt wieder... Ab September gibt es eine neue überarbeitete Widerrufsbelehrung bei IT-Rechte-Kanzlei für 19,- EUR netto http://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-neu ... sbelehrung
Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, hat der EuGH mit Urteil vom 03.09.2009 - Az. C-489/07 – entschieden, dass eine nationalen Regelung, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf des Verbrauchers generell Wertersatz verlangen kann, europarechtswidrig ist. Quelle: it-recht-kanzlei.de
Daher gut aufpassen.. denn nach meiner Meinung fallen den Rechtsanwälten und Richtern immer neue Gründung zur Abmahnung und Klage ein.
LG Eure Susanne
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Re: Widerrufsrecht bei Sonderposten!?
Re: Widerrufsrecht bei Sonderposten!?
Re: Widerrufsrecht bei Sonderposten!?
Ich sehe keinen Grund, warum Sonderposten nicht dem Widerrufsrecht unterliegen sollten. Gegenüber dem privaten Endverbraucher ist m.E. der grundsätzlich gleiche Schutz entgegenzubringen.
Du schreibst, dass ihr als Firma Ware bestellt. Da brauchst Du Dir eigentlich die Frage nicht stellen. Im Widerrufsrecht heißt es : "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann".
Ihr befindet Euch doch im B2B (so hört es sich jedenfalls an), da gibt es soetwas nicht.
Ansonsten sollte man die AGB des Anbieters anschauen.
Wir selber handeln mit Toner Rest- und Sonderposten ( ), sowohl der Händlerbund e.V. wie auch internetsiegel.net sind sich einig, dass auch wir ein Widerrufsrecht einräumen müssen.
Du schreibst, dass ihr als Firma Ware bestellt. Da brauchst Du Dir eigentlich die Frage nicht stellen. Im Widerrufsrecht heißt es : "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann".
Ihr befindet Euch doch im B2B (so hört es sich jedenfalls an), da gibt es soetwas nicht.
Ansonsten sollte man die AGB des Anbieters anschauen.
Wir selber handeln mit Toner Rest- und Sonderposten ( ), sowohl der Händlerbund e.V. wie auch internetsiegel.net sind sich einig, dass auch wir ein Widerrufsrecht einräumen müssen.
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