auch ich etwas verspätet mit der Antwort: Wenn man sein Kleingewerbe anmeldet ist man nicht automatisch von der USt befreit, dies muss noch dem Finanzamt schriftlich mitgeteilt werden. Auszug us unserem Buch Seite 90:
Kleinunternehmerregelung
Normalerweise ist jeder Unternehmer verpflichtet, Umsatzsteuer (USt) abzuführen.
Für ganz kleine Unternehmen gibt es eine besondere Umsatzsteuerregelung. Wenn Sie das bereits bei Ihrer Meldung ans Finanzamt vermerkt haben, machen Sie gemäß § 19 UStG Gebrauch von der Kleinunternehmerregel. Sinnvoll ist das immer dann, wenn Sie gewisse Umsatzgrenzen einhalten und ansonsten keine gravierenden Einstiegsinvestitionen tätigen (Kapitel 1).
Die Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden, wenn Sie Kleinunternehmer (Kleingewerbe) sind. Kleinunternehmer sind Sie, wenn Folgendes auf Sie zutrifft.:
>> Im Vorjahr lag der Bruttoumsatz unter 17.500 €.
>> Im laufenden Jahr liegt der Bruttoumsatz nicht über 50.000 €.
Die Kleinunternehmerregelung bewirkt, dass ein Unternehmer von der Verpflichtung befreit ist, die Umsätze auf seinen Rechnungen mit Umsatzsteuer zu belasten. Sie senken mit diesem legalen Trick Ihren Verkaufspreis um die Höhe der Umsatzsteuer. Sie geben beim Finanzamt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, dürfen aber selbst auch keine Vorsteuer geltend machen. Verkaufen Sie Ihre Waren nur an Endverbraucher, spielt das für Sie und Ihre Kunden keine Rolle. Interessierte können diese festgeschriebene Regelung im Kleinunternehmerförderungsgesetz nachlesen.
Daher habe ich darauf hingewiesen.
Freue mich von dir zu hören, wie es weiter geht...

LG susan
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