Hallo zusammen!
ich plane einen Online-Shop zu eröffnen, habe auch bereits meine Umsatzsteuer-ID, da ich aus Großbritannien DVDs importieren möchte.
Nun zu meiner steuerrechtlichen Frage:
Wie ist der genaue Ablauf für diese Beispiele:
a) Shop1 gestattet mir nicht den gewerblichen Einkauf, also kaufe ich DVD1 für 10 Pfund (inkl. VAT) bei Shop1.
b) Shop2 gestattet mir den gewerblichen Einkauf, ich kaufe DVD2 für 8 Pfund (exkl. VAT) bei Shop2.
a) Ich verkaufe DVD1 für 20€ (inkl. Mwst.) über meinen Shop.
b) Ich verkaufe DVD2 für 20€ (inkl. Mwst.) über meinen Shop.
1. Darf ich überhaupt gewerblich inklusive Vat einkaufen?
2. Muss ich dann doppelt versteuern (17,5% Vat + 19 % Umsatzsteuer) oder muss ich zusätzlich zu den 17,5% noch 1,5% Umsatzsteuer draufzahlen?
Habt ihr Erfahrungen in diesem Bereich gemacht? Oder habt ihr Tipps für mich, wie ich am besten vorgehen kann?
Grüße
Online-Shop
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Moderator: seo-beratung
2 Beiträge
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Re: Online-Shop
Re: Online-Shop hohe VAT beim Import
Re: Online-Shop hohe VAT beim Import
Hallo phamann,
freue mich auf eine solch verzwickte Frage.
Zu 1: falls du USt-pflichtig bist, dann musst du eine USt-ID beantragen.
zu 2: habe ich folgenden interesssaten Link gefunden bei
Kurzfassung:
Bist du Kleinunternehmer vor dem Finanzamt, also wenn der gesamte Jahresumsatz des vorangegangen Jahres weniger als 17.500 EUR beträgt und im laufenden Kalenderjahr die 50.000 EUR Grenze nicht überschritten wird. Dann bist du USt befreit. Und brauchst nichts abzuführen, du darfst keine REchnung mit USt ausweisen.
Wechselt man zur Besteuerung, dann kann mit der USt-Id die Ware von der Steurer befreit werden und rechnet ganz normal die 19% für den Käufer ein.
HOffe dies ist einigermaßen verständlich, frag doch einfach m Finanzamt nach, falls noch Fragen offen sind.
freue mich auf eine solch verzwickte Frage.
Zu 1: falls du USt-pflichtig bist, dann musst du eine USt-ID beantragen.
zu 2: habe ich folgenden interesssaten Link gefunden bei
Kurzfassung:
Bist du Kleinunternehmer vor dem Finanzamt, also wenn der gesamte Jahresumsatz des vorangegangen Jahres weniger als 17.500 EUR beträgt und im laufenden Kalenderjahr die 50.000 EUR Grenze nicht überschritten wird. Dann bist du USt befreit. Und brauchst nichts abzuführen, du darfst keine REchnung mit USt ausweisen.
Wechselt man zur Besteuerung, dann kann mit der USt-Id die Ware von der Steurer befreit werden und rechnet ganz normal die 19% für den Käufer ein.
HOffe dies ist einigermaßen verständlich, frag doch einfach m Finanzamt nach, falls noch Fragen offen sind.
LG Eure Susanne
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