Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
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Moderator: seo-beratung
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Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
Mal angenommen ich melde mein Unternehmen als Kleinunternehmer an und komme gleich im ersten Jahr über die 17500 Euro Umsatz.
Was passiert dann ?
Gibts Ärger mit dem FA ?
Oder werde ich dann einfach nur in die Regelbesteuerung gesteckt ?
Der einzige Unterschied zw. Kleinunternehmer und Regelbesteuerung ist Ust. Ausweisen und die Vorsteuerabzugsberechtigung ?! . . . oder hab ich was nicht ganz verstanden ?
Wäre natürlich schon schön wenn man ein kleines Firmenwägelchen und seine PC Hardware von der Ust. befreien kann.
Ich werde Präsentationstechnik und Multimedia vertreiben . . . wenns gut läuft auch noch eine Mietgeschichte für Firmen draus machen . . .
17500 Euro kommen mir da irgendwie sehr wenig vor ?! . . .
Was passiert dann ?
Gibts Ärger mit dem FA ?
Oder werde ich dann einfach nur in die Regelbesteuerung gesteckt ?
Der einzige Unterschied zw. Kleinunternehmer und Regelbesteuerung ist Ust. Ausweisen und die Vorsteuerabzugsberechtigung ?! . . . oder hab ich was nicht ganz verstanden ?
Wäre natürlich schon schön wenn man ein kleines Firmenwägelchen und seine PC Hardware von der Ust. befreien kann.
Ich werde Präsentationstechnik und Multimedia vertreiben . . . wenns gut läuft auch noch eine Mietgeschichte für Firmen draus machen . . .
17500 Euro kommen mir da irgendwie sehr wenig vor ?! . . .
- ravnos
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Re: Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
@ravnos
Hallo,
hol dir bitte einen Rat bei deinem Steuerberater, der klärt dich genaustens auf. Das Beratungsgespräch wird auch nichts kosten, da er dich sehr wahrscheinlich als zukünftigen Kunden sieht.
Das ist auch nicht verkehrt, du mußt dich auf deine Kernarbeit konzentrieren, das Verkaufen!
Hallo,
hol dir bitte einen Rat bei deinem Steuerberater, der klärt dich genaustens auf. Das Beratungsgespräch wird auch nichts kosten, da er dich sehr wahrscheinlich als zukünftigen Kunden sieht.
Das ist auch nicht verkehrt, du mußt dich auf deine Kernarbeit konzentrieren, das Verkaufen!
- o_kuehn
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Re: Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
Es sind nicht 17.500€ Umsatz wo du machen darfst, sondern 17.500€ Gewinn
und das ist für den Anfang gar nicht mal so wenig wenn du das im ersten Jahr Schaffst.

und das ist für den Anfang gar nicht mal so wenig wenn du das im ersten Jahr Schaffst.
- Blessing
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Re: Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung
Normalerweise ist jeder Unternehmer verpflichtet, Umsatzsteuer (USt) abzuführen. Für ganz kleine Unternehmen gibt es eine besondere Umsatzsteuerregelung. Wenn Sie das bereits bei Ihrer Meldung ans Finanzamt vermerkt haben, machen Sie gemäß § 19 UStG Gebrauch von der Kleinunternehmerregel. Sinnvoll ist das immer dann, wenn Sie gewisse Umsatzgrenzen einhalten und ansonsten keine gravierenden Einstiegsinvestitionen tätigen (Kapitel 1).
Die Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden, wenn Sie Kleinunternehmer (Kleingewerbe) sind. Kleinunternehmer sind Sie, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
>> Im Vorjahr lag der Bruttoumsatz unter 17.500 €.
>> Im laufenden Jahr liegt der Bruttoumsatz nicht über 50.000 €.
Die Kleinunternehmerregelung bewirkt, dass ein Unternehmer von der Verpflichtung befreit ist, die Umsätze auf seinen Rechnungen mit Umsatzsteuer zu belasten. Sie senken mit diesem legalen Trick Ihren Verkaufspreis um die Höhe der Umsatzsteuer. Sie geben beim Finanzamt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, dürfen aber selbst auch keine Vorsteuer geltend machen. Verkaufen Sie Ihre Waren nur an Endverbraucher, spielt das für Sie und Ihre Kunden keine Rolle. Interessierte können diese festgeschriebene Regelung im Kleinunternehmerförderungsgesetz nachlesen.
Gruss
Wolfgang
Die Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden, wenn Sie Kleinunternehmer (Kleingewerbe) sind. Kleinunternehmer sind Sie, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
>> Im Vorjahr lag der Bruttoumsatz unter 17.500 €.
>> Im laufenden Jahr liegt der Bruttoumsatz nicht über 50.000 €.
Die Kleinunternehmerregelung bewirkt, dass ein Unternehmer von der Verpflichtung befreit ist, die Umsätze auf seinen Rechnungen mit Umsatzsteuer zu belasten. Sie senken mit diesem legalen Trick Ihren Verkaufspreis um die Höhe der Umsatzsteuer. Sie geben beim Finanzamt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, dürfen aber selbst auch keine Vorsteuer geltend machen. Verkaufen Sie Ihre Waren nur an Endverbraucher, spielt das für Sie und Ihre Kunden keine Rolle. Interessierte können diese festgeschriebene Regelung im Kleinunternehmerförderungsgesetz nachlesen.
Gruss
Wolfgang
-
wangeli - Site-Admin
- Beiträge: 31
- Registriert: 03/06
- Wohnort: Kleinaitingen
Re: Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
Re: Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
Re: Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
Hallo erstmal,
also ganz genau weiß ich auch nicht wie das mit der Kleinunternehmerregelung war. Aber auf jeden fall musst du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen, kannst aber auch bei einkäufen die Vorsteuer ziehen. Ich weiß das aus einem Existenzgründerseminar, welches ich mal in Berlin besucht habe.
Ich geb dir mal den Link des Unternehmens, bei dem ich war:
also ganz genau weiß ich auch nicht wie das mit der Kleinunternehmerregelung war. Aber auf jeden fall musst du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen, kannst aber auch bei einkäufen die Vorsteuer ziehen. Ich weiß das aus einem Existenzgründerseminar, welches ich mal in Berlin besucht habe.
Ich geb dir mal den Link des Unternehmens, bei dem ich war:
- Gründer
- Newbie
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Re: Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
Re: Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
Re: Kleinunternehmer mit zu viel Umsatz
Der Beitrag ruht zwar schon eine Weile, aber ich musste mich vor kurzem auch mit dem Thema Kleinunternehmerregelung beschäftigen und habe einen schönen Ratgeber zum Thema gefunden, der mir meine Fragen beantworten konnte.
Vielleicht hilft er ja auch dem einen oder anderem der den Beitrag über die Suchfunktion findet!
ludwig
Vielleicht hilft er ja auch dem einen oder anderem der den Beitrag über die Suchfunktion findet!
ludwig
- ludwigR
- Newbie
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- Registriert: 12/09
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